19.11.2021

Lockdown: Gottesdienste bleiben unter strengen Auflagen möglich

Chalupka: „Verantwortliche in Pfarrgemeinden sollen als Gesprächspartner*innen zur Verfügung stehen“

In Gottesdiensten gilt FFP2-Maskenpflicht. Foto: ccnull/Marco Verch/cc by sa 2.0

Chalupka: „Verantwortliche in Pfarrgemeinden sollen als Gesprächspartner*innen zur Verfügung stehen“

Wien (epdÖ) – Auch während des bundesweiten Lockdowns ab Montag, 22. November, bleiben Gottesdienste unter strengen Auflagen möglich. Das hat Bischof Michael Chalupka am Freitag, 19. November, den evangelisch-lutherischen Pfarrgemeinden in einem Brief mitgeteilt. Es werden aber strenge Mindestregeln gelten: Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Gottesdiensten müssen eine FFP2-Maske tragen, Mitwirkende sind im unumgänglichen Ausmaß hiervon ausgenommen, wenn die notwendigen Ersatzmaßnahmen wie etwa größere Abstände eingehalten werden können. Es ist ein Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Personen einzuhalten, sofern diese nicht im selben Haushalt leben. Gemeindegesang ist stark zu reduzieren oder auszusetzen. Chorgesang kann nicht stattfinden, es sind höchstens vier Solistinnen und Solisten erlaubt. Ebenso können bis zu vier Instrumentalisten und Instrumentalistinnen Gottesdienste mitgestalten.

Darüber hinaus seien alle Presbyterien dringend aufgerufen, über diesen Mindeststandard hinaus „weitere Maßnahmen vorzusehen, wobei die Größe der Gottesdiensträume, die Möglichkeit digitaler Formate, die lokale Corona-Situation und sonstige Umstände vor Ort berücksichtigt werden sollen“. Den Presbyterien stehe es frei, Gottesdienste je nach Umständen auszusetzen: „Niemand soll sich unter Druck gesetzt fühlen, einen Gottesdienst abhalten zu müssen“, so Chalupka.

Die Maßnahmen gelten vorbehaltlich möglicher strengerer Regeln in der abschließenden Lockdown-Verordnung. Laufende Infos bekommen Sie demnächst auf: evang.at/faq-corona 

Mit Verweis auf den Lockdown und die angekündigte Impfpflicht ab Februar ruft Chalupka die Verantwortlichen in den Pfarrgemeinden dazu auf, „als Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner zur Verfügung zu stehen“, da die Maßnahmen „auch zu heftigen Diskussionen in der Bevölkerung führen werden“. Dabei sollten sie „den Schutz der eigenen Gesundheit und der Gesundheit der anderen als Ziel in den Vordergrund stellen und Stigmatisierung und Überlegenheitsgefühle vermeiden helfen“.

 

ISSN 2222-2464

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