Digitale Kirche
Kirche im digitalen Raum ist wichtig für die Zukunft der Kirche! Sie eröffnet neue Möglichkeiten, den christlichen Glauben zu leben und miteinander zu feiern. Und sie wird gefördert:
Innovationsfonds
Der Innovationsfonds Digitale Kirche fördert Projekte im Raum der evangelischen Kirche im Zeitraum von 2021 bis 2023 und wurde von der Evangelischen Kirche A. und H.B. in Österreich eingerichtet.
Die vier Leitbegriffe der Förderung sind:
Es geht um Projekte…
- bei denen sich Menschen vernetzen, weil sie sich über den Glauben und die (Digitale) Kirche austauschen möchten.
- die evangelisches Leben in Österreich online sichtbar und zugänglich machen – für Menschen in der Kirche oder für Menschen, die bisher wenig mit der Kirche zu tun gehabt haben.
- bei denen die Antragsteller*innen selber auch Neues ausprobieren und ihre digitalen Kompetenzen ausbauen wollen.
- bei denen die Antragsteller*innen die eigenen digitale Angebote überdenken und qualitativ verbessern wollen.
Förderung
Alle volljährigen evangelische Einzelpersonen können Anträge stellen – Hauptamtliche, Ehrenamtliche, Mitarbeitende, Privatpersonen. Bei Projekten, an denen mehrere Personen gemeinsam beteiligt sind, muss im Antrag klar erkennbar sein, wer die Projektverantwortung hat und wer als Ansprechpartner*in bereitsteht.
Technische Ausrüstung oder Software-Lizenzen können gefördert werden, wenn klar gezeigt wird, für welche inhaltlichen Ziele im Sinn der vier Leitbegriffe sie gebraucht werden.
Honorare für projektbezogene freiberufliche oder künstlerische Leistungen können gefördert werden. Personalkosten für Festangestellte der beantragenden Institution können nicht gefördert werden (auch nicht anteilig).
Die beantragende Person oder Institution muss kein eigenes Geld in das Projekt einbringen (kein Eigenmittelanteil).
Es kann ein Projekt pro Person/Gemeinde/Einrichtung beantragt werden. Bei Privatpersonen zählt die Gemeinde oder Einrichtung, der sie sich zuordnen. Bei regionalen oder landesweiten evangelischen Institutionen kann ein Projekt pro lokalem Standort gefördert werden. (Das soll dafür sorgen, dass eine Vielfalt von Personen und Einrichtungen in den Genuss der Förderung kommen kann.)
Es kann nur Geld für Rechnungen finanziert werden, die innerhalb des Projektzeitraums ausgestellt wurden. Die Projektverantwortlichen setzen den Projektzeitraum selbst fest.
Spätestens 6 Wochen nach dem Ende des Projektzeitraums müssen die Abrechnung und der Bericht zum abgeschlossenen Projekt eingereicht werden.
Außerdem brauchen Sie folgende Unterlagen (pdf-Dateien):
- Stellungnahme (pdf-Datei) zum Projekt aus einer Gemeinde, einem evangelischen Werk, einer Superintendentur oder einer anderen evangelischen Einrichtung
Mehr dazu beantworten wir unter Was ist die Stellungnahme zum Projekt? - Kosten-Kalkulation (pdf-Datei)
- falls Sie auch technische Ausrüstung anschaffen wollen: Bestätigung der evangelischen Einrichtung (pdf-Datei), in deren Besitz die Technik oder Lizenzen übergehen
Die Stellungnahme kann von einer evangelischen Einzelperson, von einer Gemeinde, von einem evangelischen Werk, einer Superintendentur oder einer anderen evangelischen Einrichtung stammen. Es kann sich um den Beschluss eines Gremiums handeln (z.B. Beschluss eines Presbyteriums). Aber auch evangelische Einzelpersonen können Stellung nehmen – Hauptamtliche, Ehrenamtliche, Mitarbeitende, Privatpersonen. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe Digitale Kirche stehen für Stellungnahmen nicht zur Verfügung.
Bitte laden Sie die Stellungnahme als pdf-Dokument als Teil Ihrer Unterlagen im Antragsformular hoch.
- Freitag, 30. April 2021
- Montag, 30. August 2021
- Dienstag, 30. November 2021
- Montag, 28. Feber 2022
- Dienstag, 31. Mai 2022
- Mittwoch, 31. August 2022
- Mittwoch, 30. November 2022
- Dienstag, 28. Feber 2023
- Mittwoch, 31. Mai 2023
- Donnerstag, 31. August 2023
- Pfr.in Dr.in Eva Harasta – Theologische Referentin des Bischofs, Vorsitzende der Arbeitsgruppe
- OKRin Gerhild Herrgesell, MA – Oberkirchenrätin (A.B.) für Kirchenentwicklung
- Joachim Hoffleit – Referent für Öffentlichkeitsarbeit, Evangelische Jugend Österreich
- Elisabeth Jungreithmayr, MBA – Assistentin des Superintendenten der Diözese Oberösterreich und aktiv in der Online-Arbeit der Diözese
- Mag.a Elisabeth Pausz – Referentin für Online-Kommunikation, Evangelisches Presseamt
- Superintendent Mag. Wolfgang Rehner – Superintendent der Diözese Steiermark
- Franziska Riccabona, MMus – Diözesankantorin der Diözese Oberösterreich
- Pfr.in Mag.a Julia Schnizlein – Social-Media-Beauftragte der Ev. Kirche A.B. und Pfarrerin der Luth. Stadtkirche Wien
- Bericht zum Projekt (1-2 Seiten): Was wurde durchgeführt? Wer wurde erreicht? Wie beurteilen Sie das Projekt im Rückblick?
- Abrechnung: eine Übersicht über alle Kosten und etwaigen Einnahmen. Es können nur Kosten erstattet werden, deren Rechnungen im Projektzeitraum ausgestellt wurden.
- Rechnungsbelege im Original.
- Bestätigung der evangelischen Einrichtung, in deren Besitz die angeschafften Geräte / Lizenzen übergegangen sind, wann welche Geräte/Lizenzen an sie übergeben wurden.
- Kontonummer, auf die das Fördergeld überwiesen werden soll.
- eventuell: 2 – 3 Bilder zum Projekt, zu denen Sie die Bildrechte haben und die Sie für die Veröffentlichung auf der Homepage des Digitalen Fonds bereitstellen.
Bitte schicken Sie alles an die Arbeitsgruppe Digitale Kirche. Rückfragen richten Sie bitte an qvtvgnyrxvepur@rinat.ng.
- per Post an Eva Harasta, Evangelische Kirche A.u.H.B. in Österreich, Severin-Schreiber-Gasse 3, 1180 Wien.
- per Email an qvtvgnyrxvepur@rinat.ng
Alle geförderten Projekte werden hier auf der Seite präsentiert.
Oft wird es der Fall sein, dass eine evangelische Einrichtung das Geld auslegt. Wenn Sie als evangelische Einzelperson eine Projektidee haben, ist es ratsam, bereits vor Antragsstellung verbindliche Rücksprache mit der Einrichtung zu halten, die für Sie das Geld auslegen soll. Sie sichern sich selbst ab, wenn Sie Ihr Projekt z.B. dem Presbyterium Ihrer Gemeinde vorlegen und von dort das offizielle „Ok“ bekommen, dass die Gemeinde das Geld vorstrecken wird.
Nur in besonders begründeten Ausnahmefällen kann Fördergeld im Voraus überwiesen werden. Das wird dann im Einzelfall geprüft.
Es können nur Kosten erstattet werden, deren Rechnungen im Projektzeitraum ausgestellt wurden.
Fragen dazu richten Sie bitte an qvtvgnyrxvepur@rinat.ng.
Mitglieder der Arbeitsgruppe können nur maximal einen Projektantrag pro Person stellen, da angestrebt wird, eine größtmögliche Vielfalt an Projekten zu fördern.
Die Arbeitsgruppe Digitale Kirche…
- entscheidet über Förderungen aus dem Innovationsfonds Digitale Kirche der Evangelischen Kirche A. und H.B. in Österreich
- ist gegenüber dem Oberkirchenrat A.B. rechenschaftspflichtig
- will zur Vernetzung in der (evangelischen) Digitalen Kirche in Österreich beitragen
- will diejenigen, die erste Schritte in den Digitalen Raum gehen wollen, unterstützen
- will diejenigen, die viel Kompetenzen im Digitalen Raum haben, weiter sichtbar machen und fördern
- ist auch neugierig auf Ihre und Eure Anregungen an die Gesamtkirche in Sachen Digitale Kirche!
Die Mitglieder







