Evangelische Generalsynode A. und H.B.

In der Evangelischen Kirche A.u.H.B. (Landeskirche) sind die Evangelisch-lutherische Kirche (Kirche A.B.) und die Evangelisch-reformierte Kirche (Kirche H.B.) zur Wahrung ihrer gemeinsamen Belange zusammengeschlossen (Art. 105 Abs. 1 KV).

Generalsynode

Präsident:in

  • N.N.

1. Vizepräsident

  • Mag. Georg Jünger

2. Vizepräsidentin

  • P Mag. Gabriele Neubacher

Kirchenpresbyterien A.B. und H.B. in gemeinsamer Sitzung

Vorsitzender

  • Stv. Vorsitzender Mag. Georg Jünger

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