Evangelische Generalsynode A. und H.B.
In der Evangelischen Kirche A.u.H.B. (Landeskirche) sind die Evangelisch-lutherische Kirche (Kirche A.B.) und die Evangelisch-reformierte Kirche (Kirche H.B.) zur Wahrung ihrer gemeinsamen Belange zusammengeschlossen (Art. 105 Abs. 1 KV).
Generalsynode
Präsident:in
- N.N.
1. Vizepräsident
- Mag. Georg Jünger
2. Vizepräsidentin
- P Mag. Gabriele Neubacher
Kirchenpresbyterien A.B. und H.B. in gemeinsamer Sitzung
Vorsitzender
- Stv. Vorsitzender Mag. Georg Jünger
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