Wir über uns

Stadtkirchen

Heute leben in Österreich rund 244.500 evangelische Christinnen und Christen A.B., rund 11.000 evangelische Christinnen und Christen H.B. sowie ca. 1.500 evangelisch-methodistische Christinnen und Christen. A.B. steht dabei für Augsburger Bekenntnis (Lutherische Kirche), H.B. für Helvetisches Bekenntnis (Reformierte Kirche). Im Bild oben sehen Sie beispielsweise die lutherische Stadtkirche (links) und die reformierte Stadtkirche (rechts) nebeneinander in der Wiener Innenstadt.

Kaiser Josef II. war es, der in den Bestimmungen des Toleranzpatentes nicht nur die Duldung der Evangelischen bewirkte und damit ihr jahrzehntelanges Geheimleben beendete, sondern diese Gemeinschaften mit der Zuordnung ihrer wichtigsten Bekenntnisschriften auch charakterisierte.

Kurzgeschichte

Bereits unmittelbar nach dem Wittenberger Thesenanschlag (1517) begann sich das reformatorische Gedankengut auszubreiten. Vor allem Flugschriften waren es, die für eine rasche und flächendeckende Verbreitung sorgten – aber auch Geistliche und Studenten, die in Wittenberg studierten und bei ihrer Rückkehr in die Heimat zu Multiplikatoren reformatorischer Theologie wurden. So erreichten Luthers Ideen das Gebiet des heutigen Österreich.

Große Bandbreite

Man kann davon ausgehen, dass gegen Ende des 16. Jahrhunderts mehr als zwei Drittel der Bevölkerung mit der Reformation sympathisierten, wobei die Bandbreite naturgemäß sehr groß war: War der Großteil eher lutherisch geprägt, so gab es v.a. in Tirol viele Täufer, während Vorarlberg im Einflussgebiet der Schweizer Reformation lag. Für einige war das Bekenntnis zur Reformation weniger religiös motiviert als vielmehr Ausdruck des Protests gegen die bestehenden sozialen Verhältnisse.

Ausbreitung und Verfolgung

Der großen Resonanz in der Bevölkerung stand die ablehnende Haltung der katholischen Habsburger gegenüber, die von Anfang an die Ausbreitung der Reformation bekämpften. Schon 1523 ließ Ferdinand I. Druck und Verbreitung reformatorischer Schriften verbieten. 1524 wurde der Wiener Kaufmann Kaspar Tauber wegen Verbreitung „ketzerischer“ Lehren enthauptet. Die Mandate der Jahre 1527 und 1528, die sich gegen alle „ketzerischen Lehren“ und ihre Anhänger richteten (neben Lutheranern und Zwinglianern v.a. Täufer und so genannte Schwärmer) verschärften die Lage: 1527 wurde der Geistliche Leonhard Käser in Schärding verbrannt, im Frühjahr 1528 einer der führenden Köpfe der Täuferbewegung, Balthasar Hubmaier, hingerichtet; seine Ehefrau Barbara wurde wenige Tage später in der Donau ertränkt. Die Täufer waren es auch, die in den folgenden Jahren einen hohen Blutzoll entrichteten.

Nach dem Augsburger Religionsfrieden (1555) kam dem Landesherrn das Recht zu, die Religion seines Territoriums zu bestimmen. Trotzdem ließ sich bis ins späte 16. Jh. hinein die Ausbreitung der Reformation und die Etablierung eines evangelischen Kirchenwesens (v.a. in der Steiermark und in Kärnten) nicht wirksam unterbinden – nicht zuletzt aus politischen Gründen: Die ständige militärische Bedrohung durch die Türken zwang den Landesherrn zu Zugeständnissen, da er auf die personellen und finanziellen Mittel seiner (reformatorisch geprägten) Länder angewiesen war. Der damalige Hofkaplan brachte diese Tatsache einprägsam auf den Punkt: „Der Türck ist der Lutherischen Glück, sonst würde man anderst mit ihnen umbgehen.“

„Glaube oder Heimat“

Die Gangart änderte sich mit dem Regierungsantritt Kaiser Ferdinands II. Schon als  Erzherzog hatte er die Steiermark und Kärnten mit äußerster Entschlossenheit rekatholisieren lassen. Als Kaiser bekräftigte er seine harte Haltung gegenüber der vermeintlichen Ketzerei: „Ich will lieber über eine Wüste herrschen, lieber Wasser und Brot genießen, mit Weib und Kind betteln gehen, meinen Leib in Stücke hauen lassen, als ein Unheil gegen die Kirche, als die Ketzerei dulden.“

Damit begann die systematische und nachhaltige Rekatholisierung der habsburgischen Erblande. Im Zuge dieser Maßnahmen wurden nicht nur zahlreiche protestantische Kulturgüter unwiederbringlich zerstört. Die nun konsequent angewandte Devise „Wes Land, des Religion“ stellte Evangelische vor die „Wahl“, entweder zur katholischen Kirche zurückzukehren oder auszuwandern. Evangelische Prediger und Lehrer waren schon im Vorfeld ausgewiesen, die evangelischen Landschaftsschulen geschlossen worden.

Vorsichtige Schätzungen gehen davon aus, dass zwischen 1580 (erste Emigrationen aus Tirol) und 1731/32 (Auswanderung der Salzburger) bis zu 200.000 Menschen aus Glaubensgründen emigriert sind. Wer sich für die Heimat entschied, musste – zumindest nach außen hin – katholisch werden. Für viele war diese scheinbare Rückkehr zum Katholizismus die einzig mögliche Alternative. So entstand der so genannte Geheim- oder Kryptoprotestantismus.

Überleben im Verborgenen

Nach außen hin katholisch geworden, hielten viele Menschen insgeheim an ihren Überzeugungen fest. Vor allem in den schwer zugänglichen Gebirgstälern Kärntens und Oberösterreichs konnte so evangelisches Glaubensgut über Jahrzehnte hinweg bewahrt und an nachfolgende Generationen weitergegeben werden. Aus der Not heraus wurde das reformatorische Diktum vom „Priestertum aller Gläubigen“ zur Frage alltäglicher Glaubenspraxis.

Unerlässlich für das geistliche Überleben waren Bücher, neben der Bibel v.a. Andachts- und Liederbücher sowie Erbauungsliteratur. Sie fanden bei den häuslichen Andachten und Predigtgottesdiensten ebenso Verwendung wie beim Unterricht der Kinder, die in Bibel, Bekenntnis und Liedgut unterwiesen wurden. Freilich waren diese Schriften verboten, und so mussten – um der Konfiszierung durch die Behörden zu entgehen – immer neue Verstecke gefunden werden. Ins Land geschafft wurde das Schrifttum auf allen nur erdenklichen Wegen. Sogar in leeren Weinfässern und (um Spuren zu verwischen) auf beträchtlichen Umwegen wurde es aus den protestantischen Gegenden Süddeutschlands nach Österreich gebracht.

Ein besonderes Problem stellten Abendmahlsfeiern und Kasualien dar. Das Heilige Abendmahl konnte nur gefeiert werden, wenn ein ordinierter Geistlicher aus Deutschland oder Westungarn (heutiges Burgenland) heimlich ins Land kam. Daher suchten viele Gläubige evangelische Gottesdienste in Westungarn oder Franken auf. Auch heiratswillige Paare reisten nicht selten außer Landes, um sich von einem evangelischen Geistlichen trauen zu lassen. Es gab aber auch Fälle von gemischtkonfessionellen Ehen, in denen Stillschweigen bewahrt und das religiöse Bekenntnis des jeweils anderen respektiert wurde.

Von der Duldung zur Gleichberechtigung

Mit dem Erlass des Toleranzpatents (1781) wurde das Untergrunddasein des Protestantismus beendet. „Uiberzeugt … von der Schädlichkeit alles Gewissenzwanges“ gestand Kaiser Josef II. den „augspurgischen und helvetischen Religions-Verwandten“ eine (wenn auch eingeschränkte) Religionsausübung zu: Wo hundert evangelische Familien (oder 500 Personen) lebten, konnte ein Bethaus errichtet werden; dieses durfte jedoch von außen nicht als Kirche erkennbar sein (keine Türme und Glocken) und über keinen öffentlichen Zugang von der Straße her verfügen. Die Einrichtung von Schulen sowie die Berufung von Lehrern und „Pastoren“ wurde ebenfalls ermöglicht. Die Bezeichnung „Pfarrer“ wie auch die Standesführung waren nach wie vor der katholischen Geistlichkeit vorbehalten; daher mussten Protestanten ihre Stolgebühren (Vergütungen für kirchliche Handlungen) auch doppelt entrichten. Die diskriminierenden Regelungen bei Mischehen sowie die Verpflichtung zu einem sechswöchigen Übertrittsunterricht bedeuteten eine zusätzliche Erschwernis, zumal die katholischen Pfarrer diesen oft über Gebühr in die Länge zogen.

Trotzdem bekannten sich unmittelbar im Anschluss an die Verlautbarung des Toleranzpatents im Gebiet des heutigen Österreich an die 80.000 Menschen zum evangelischen Glauben. Die ehemaligen Geheimprotestanten gründeten die so genannten „Toleranzgemeinden“, die zum Fundament der neuen Evangelischen Kirche in Österreich wurden.

Im Kampf um die Gleichberechtigung übermittelten im Revolutionsjahr 1848 engagierte evangelische Geistliche und Bürger einen Forderungskatalog an die Regierung und konnten schließlich einen Teilerfolg verbuchen. Mit dem Erlass des damaligen Innenministers Franz Graf Stadion vom 30. Jänner 1849 fielen die bis dahin geltenden diskriminierenden Bestimmungen des Toleranzpatents: Der Konfessionswechsel war ab sofort freigegeben, Mischehen wurden den monokonfessionellen Ehen gleichgestellt. Die Matrikenführung oblag nun ganz den evangelischen Gemeinden, die doppelten Stolgebühren wie auch die Beschränkungen beim Bethausbau wurden aufgehoben. Allerdings durfte die Evangelische Kirche ihre Verhältnisse nach wie vor nicht selbst regeln.

Dies änderte erst das Protestantenpatent von 1861, mit dem Kaiser Franz Joseph I. den Evangelischen die volle Freiheit des Bekenntnisses und der öffentlichen Religionsausübung zusicherte: Evangelische waren von nun an berechtigt, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln und Vereine zu gründen. Als erster Verein konstituierte sich noch im selben Jahr der Gustav-Adolf-Verein in Wien-Gumpendorf. Auch erhielt die Kirche von diesem Zeitpunkt an jährlich einen bestimmten Betrag aus staatlichen Mitteln, das so genannte Staatspauschale. Die bereits 1821 gegründete Protestantisch-Theologische Lehranstalt erhielt nun das Promotions- und Habilitationsrecht, wurde aber erst 1922 in den Verband der Wiener Universität aufgenommen.

„Los-von-Rom-Bewegung“ und Zwischenkriegszeit

Die gegen Ende des 19. Jahrhunderts vor dem Hintergrund ungelöster Nationalitätenkonflikte entstandene „Los-von-Rom-Bewegung“ brachte der Evangelischen Kirche bis 1914 einen bedeutenden Zuwachs. Zugleich stellte sie die Kirchenleitung vor eine enorme Herausforderung: Weil die „Los-von-Rom-Bewegung“ nationale und religiöse Zugehörigkeit und damit Deutschtum und Protestantismus miteinander verknüpfte, waren viele Übertritte kaum aus religiösen, vielmehr aus rein politischen Motiven erfolgt. Die Frage der Integration jener Neoprotestanten wurde daher zur vordringlichsten seelsorgerlichen Aufgabe.

Der Hauptanteil des Mitgliederzuwachses jener Jahre verdankt sich jedoch nicht den Übertritten, sondern dem Zuzug aus dem damaligen Deutschen Reich. 1921 wurde das Burgenland mit seinem verhältnismäßig hohen Protestantenanteil in den österreichischen Staatsverband eingegliedert.

Kirche in ideologischer Verirrung

Die Zeit des Austrofaschismus mit seiner dezidiert katholischen Ausrichtung stellte die Evangelische Kirche erneut vor eine starke Belastungsprobe. „Glaube oder Heimat“ wurde neuerlich zur unheilvollen Alternative: Weil sie das katholische Österreich als Heimat ablehnten, sahen viele die Rückkehr ins „Mutterland der Reformation“ als einzig mögliche Chance. Dass die Ideologie des Nationalsozialismus dem Evangelium Jesu Christi entgegenstand, wurde in erschreckender Weise verkannt. Zwar gab es auch unter den Evangelischen Österreichs einzelne Mahner – Männer und Frauen, die Widerstand leisteten – die Kirche als solche jedoch diente sich in beschämender Weise den nationalsozialistischen Machthabern an. Erst sehr spät wurde die Erfahrung des Irrtums, der Schuld und der Verfehlung unter der Naziherrschaft aufgearbeitet und zum Anlass eines öffentlichen Bekenntnisses. Zuvor war sie Motivation für den Rückzug aus Politik und Gesellschaft. Die Kirche wurde – und diesmal von ihren eigenen Leuten – in das private Ghetto gedrängt und stand abseits des öffentlichen, gesellschaftlichen und politischen Lebens.

Nach dem Zweiten Weltkrieg verzeichnete die Evangelische Kirche Österreichs durch den Flüchtlingsstrom aus den ehemals deutschen Gebieten erneut einen starken Zuwachs. Einige Zahlen zum Vergleich: Gehörten um 1900 rund 107.000 Menschen der Evangelischen Kirche an, so waren es 1920 195.000, 1921 224.000 (Eingliederung des Burgenlandes), 1938 bereits 341.000 und 1945 332.000. Durch den Flüchtlingsstrom war die Kirche 1950 auf 411.000 Mitglieder angewachsen. Der höchste Mitgliederstand wurde 1962 (rund 430.000 Mitglieder) erreicht.

Die Gegenwart

Heute regelt das Protestantengesetz, welches das österreichische Parlament 1961 beschlossen hat, das Verhältnis von Staat und Evangelischer Kirche. Freie Kirche im freien Staat ist das Motto, das beiden lnstitutionen uneingeschränkte Selbstständigkeit zusichert, aber auch Platz lässt für vielfache gute Zusammenarbeit.

(Text: Rahel Christine Hahn/epv)

Weiterführende Informationen und Literatur zum Thema finden Sie unter Links & Literatur.

Bevölkerungsanteil von rund drei Prozent

Unter den rund 9 Millionen Einwohnern Österreichs stellen die Evangelischen einen Bevölkerungsanteil von 3 Prozent. Die größere Kirche A.B. ist in sieben Diözesen (Superintendenzen) untergliedert, an deren Spitze jeweils ein Superintendent oder eine Superintendentin steht. lnsgesamt gibt es 200 Gemeinden.

Prozentuell ist der Bevölkerungsanteil der Evangelischen im Burgenland mit 10,5 Prozent am höchsten. Evangelische Zentren befinden sich auch in Kärnten und Oberösterreich. Absolut gesehen leben mit knapp 44.000 Menschen am meisten Evangelische im Bundesland Oberösterreich. Oberster Repräsentant der Evangelischen Kirche A.B. ist der Bischof, der zusammen mit dem Gremium des Oberkirchenrates die hauptamtliche Kirchenleitung bildet.

Aktuelle Zahlen & Fakten

Evangelische laut eigener Zählung 2023

Evangelisch A.B.244.583
Evangelisch H.B.11.155
Evangelisch-methodistisch~1.500
Gesamt257.238

Mitglieder nach Superintendenzen/Diözesen A.B.

Burgenland29.374
Kärnten und Osttirol42.983
Niederösterreich34.087
Oberösterreich43.847
Salzburg und Tirol23.132
Steiermark32.707
Wien38.453

 

Pfarrgemeinden

A.B.191
H.B.9
Gesamt200

aktive geistliche Amtsträger und Amtsträgerinnen

Pfarrerinnen (auch Teilzeit)90
Pfarrer (auch Teilzeit)134
Gesamt224

in Ausbildung

Lehrvikarinnen2
Lehrvikare2
Pfarramtskandidatinnen2
Pfarramtskandidaten3
Gesamt9

 

Mitgliederbewegungen gesamt (A.B. und H.B.)

20222023
Kirchenaustritte5.9886.077
Kircheneintritte614619
Taufen2.4291.938
Beerdigungen3.3623.364

Stand: 31.12.2023

Evangelische Kirche H.B.

Die Evangelische Kirche H.B. besteht aus neun Pfarrgemeinden. Kirchenleitung ist die Synode H.B., deren Exekutive der Evangelische Oberkirchenrat H.B. (der gewählte Vorsitzende hat den Amtstitel „Landessuperintendent“). Beide evangelischen Kirchen leben mit einer presbyterial-synodalen Kirchenverfassung (d.h. Gemeindeleitung durch Presbyterien, Kirchenleitung durch Synoden; Ausgeglichenheit von Laien und Geistlichen, Wahlen quasi demokratisch!).

Evangelische Kirche A.u.H.B.

Beide Kirchen bilden weder eine Bekenntnis- noch eine Verwaltungsunion. Sie arbeiten aber in vielen Bereichen eng zusammen und haben „zur Wahrung ihrer gemeinsamen Belange“ (Artikel 105 (1) Kirchenverfassung) die „Evangelische Kirche A.u.H.B.“ gebildet. Sie setzt sich aus der Kirche A.B. und der Kirche H.B. zusammen. „Parlamentarisches“ Organ der Kirche A.u.H.B. ist die Generalsynode, Exekutivorgan der Evangelische Oberkirchenrat A.u.H.B.

Bekennendes Kirchenrecht

Lutheraner und Reformierte haben aber schon vom Anfang an geistlich und organisatorisch zusammengearbeitet – und das lange vor der Leuenberger Konkordie 1973 (Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft; Lehrunterschiede werden grundsätzlich nicht mehr als kirchentrennend gewertet). Einer der geistlichen Hintergründe dafür ist die Tatsache, dass beide evangelischen Bekenntniskirchen lutherische und reformierte Mitglieder haben. Die kirchliche Ordnung basiert auf Grundsätzen, die in den Bekenntnissen beider Kirchen („bekennendes Kirchenrecht“) verankert sind. So arbeiten in den Gemeinden Pfarrerinnen, Pfarrer und Gemeindeglieder gleichberechtigt zusammen. Alle Personen, die eine Gemeinde bilden, entscheiden auf demokratischem Weg direkt oder durch die von ihnen gewählten Vertreter über das, was in der Gemeinde geschieht. Sie wählen die Pfarrerinnen und Pfarrer und die anderen Verantwortlichen, sie beschließen selbst über ihre Angelegenheiten („Gemeindeautonomie“).

Aufbau von unten nach oben

Dieser Aufbau von unten nach oben setzt sich fort in den weiteren Ebenen der Evangelischen Kirche. So werden beispielsweise die Mitglieder der Oberkirchenräte – auch der Bischof A.B. – (für zwölf Jahre, Wiederwahl möglich) und der Landessuperintendent H.B. (für sechs Jahre, Wiederwahl möglich) von der jeweiligen Synode gewählt, die zu gleichen Teilen aus weltlichen und geistlichen Delegierten der einzelnen Regionen besteht. Dabei gibt es keinen „Clubzwang“ oder Beauftragungen. Jeder, der Verantwortung zu tragen hat, ist allein seinem Gewissen gegenüber gebunden (Artikel 16 (3) KV).

Links & Literatur

Geschichte der Evangelischen in Österreich

  • Fräss-Ehrfeld Claudia, Geschichte Kärntens, 3 Bde, Klagenfurt 1984ff
  • Leeb Rudolf u.a. (Hg.), Geschichte des Christentums in Österreich. Von der Spätantike bis zur Gegenwart, Wien 2003
  • Reingrabner Gustav, Aus der Kraft des Evangeliums. Geschehnisse und Personen aus der Geschichte des österreichischen Protestantismus, Erlangen/Wien 1986
  • Reingrabner Gustav, Protestanten in Österreich. Geschichte und Dokumentation, Wien/Köln/Graz 1981
  • Sakrausky Oskar, Evangelisches Österreich. Ein Gedenkstättenführer, Wien o.J.; zu bestellen unter rci@rci-rinat.ng
  • Evangelische in Österreich. Vom Anteil der Protestanten an der österreichischen Kultur und Geschichte (Katalog zur gleichnamigen Ausstellung in der österreichischen Nationalbibliothek), Wien 1996; zu bestellen im epv-Shop
  • Eltz-Hoffman Liselotte, Im Gegenwind. Persönlichkeiten des österreichischen Protestantismus, Wien 2003

Spezielle Themen

  • Barton Peter, Die Geschichte der Evangelischen in Österreich und Südostmitteleuropa: 1. Im Schatten der Bauernkriege. Die Frühzeit der Reformation, StT II/10 = JGPrÖ 101 (1985); zu bestellen unter rci@rci-rinat.ng
  • Die Fülle des Himmels – Die Hälfte der Arbeit. Der Weg zur Frauenordination und zur Gleichstellung der Theologin in der Evangelischen Kirche in Österreich, Wiener Beiträge für Theologie und Gemeinde IV (1995) = Amt und Gemeinde Nr. 11A (1995); zu bestellen unter rci@rci-rinat.ng
  • Evangelische Kirche A.u.H.B. in Österreich (Hg.), Robert Bernardis. Österreichs Stauffenberg zum ehrenden Gedenken anlässlich seines 100. Geburtsjubiläums, Wien 2008; zu bestellen im epv-Shop
  • Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte des Protestantismus in Österreich (bis Jahrgang 122/2006 einschließlich); zu bestellen unter rci@rci-rinat.ng
  • Knall Dieter, Erinnerungen. Biographische Notizen, Wien 2008; zu bestellen im epv-Shop
  • Mernyi Dorothea, Gottes vergessene Töchter. Spuren aus dem Leben der evangelischen Pfarrfrau in Österreich, Wien 2003; zu bestellen im epv-Shop
  • Mitteregger Waltraud, Verfolgt und anerkannt. Die Geschichte der Evangelischen im Raum Gröbming von der Reformation bis zur Gemeindegründung, Wien 2010; zu bestellen unter rci@rci-rinat.ng
  • Reiner Hannelore, Das Amt der Gemeindeschwester am Beispiel der Diözese Oberösterreich. Entstehung, Funktion und Wandel eines Frauenberufes in der Kirche, StT II/12 = JGPrÖ Sonderband 1 (1992); zu bestellen unter rci@rci-rinat.ng
  • Reingrabner Gustav, Josef Schaitberger. Bergmann und Exul Christi, Wien 2000; zu bestellen im epv-Shop
  • Reingrabner Gustav/Schwarz Karl (Hg.), Quellentexte zur Kirchengeschichte zwischen 1918 und 1945, Wien 1989; zu bestellen unter rci@rci-rinat.ng
  • Trauner Karl-Reinhart/Zimmermann Bernd (Hg.), 100 Jahre Evangelischer Bund in Österreich. Probleme und Chancen in der Diaspora-Arbeit, Bensheimer Hefte 100, Göttingen 2003; zu bestellen unter rci@rci-rinat.ng

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