Fragen & Antworten
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In diesem Bereich finden Sie Fragen & Antworten zu folgenden Themen:
Informationen zu den Themen Taufe, Konfirmation, Hochzeit und Beerdigung finden Sie hier.
Unter gerecht.at finden Sie alle Informationen zum Thema Kirchenbeitrag.
Für persönliche Auskünfte zum Kirchenbeitrag steht Ihnen Ing. Roland Weng, der Kirchenbeitragsreferent der Evangelischen Kirche A.B., gerne telefonisch unter 059 1517 00-532 oder per E-Mail an e.jrat@rinat.ng zur Verfügung.
Karfreitag
Am 22. Jänner 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die seit den 1950er-Jahren geltende Regelung, wonach nur Evangelische und Altkatholische am Karfreitag frei hatten, als diskriminierend eingestuft. Am 27. Februar beschloss dann der Nationalrat mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ die Abschaffung des Karfreitags als gesetzlichen Feiertag für Evangelische und Altkatholische und die Einführung eines „persönlichen Feiertags“, der aus dem bestehenden Urlaubskontingent genommen werden muss – eine Regelung, die in der Evangelischen Kirche auf heftigen Widerstand und Protest stieß.
Die Erklärung des persönlichen Urlaubstages muss drei Monate vorher beim Arbeitgeber angemeldet werden. Für den Karfreitag 2026 (3. April 2026) muss dies somit bis 3. Jänner 2026 erfolgen.
Nachrichten zum Thema „Karfreitag“ finden Sie hier.
Reformationstag
Der Reformationstag ist kein staatlich anerkannter Feiertag. Für einzelne Personen- und Berufsgruppen gibt es jedoch Sonderregelungen. Evangelische Schüler:innen erhalten z.B. am 31. Oktober schulfrei – nicht jedoch Schüler:innen orB (auch wenn sie am evangelischen Religionsunterricht teilnehmen). Auch für evangelische Lehrer:innen ist der 31.10. kein dienstfreier Tag. Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer können aber aufgrund von bundes- oder landesrechtlichen Bestimmungen für den öffentlichen Dienst einen Anspruch auf Freistellung haben, oder auf Basis eines Kollektivvertrages, einer Betriebsvereinbarung, einer Einzelvereinbarung, einer Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder einer betrieblichen Übung. So erhalten z.B. evangelische Gemeinde- und Landesbedienstete in Niederösterreich auf gesetzlicher Basis am Reformationstag dienstfrei. Es ist auch möglich, dass ein halber Tag oder für den Gottesdienstbesuch dienstfrei ist. Besteht kein gesonderter Anspruch auf eine Dienstfreistellung und ist der Gottesdienstbesuch in der Freizeit nicht möglich (z.B. Abendgottesdienst), ist Evangelischen nach § 8 Abs. 3 Angestelltengesetz die für den Gottesdienstbesuch erforderliche Zeit dienstfrei zu geben, es liegt eine Dienstverhinderung aus wichtigen, die Person betreffenden Gründen vor. Es ist auch möglich für das Reformationsfest den einmal jährlich zustehenden „persönlichen Feiertag“ anzumelden, dies muss aber drei Monate vorher bekannt gegeben werden und gilt als Urlaubstag.
Bei Fragen schicken Sie bitte ein E-Mail an vasb@rinat.ng.
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