Angebote

  • Einzelsupervision hilft Ihnen, den eigenen Standort als MitarbeiterIn, PfarrerIn, GemeindepädagogIn oder JugendreferentIn zu klären, Konflikte zu lösen und die Fähigkeiten im Umgang mit anderen Menschen zu erhöhen.
  • Gruppensupervision (für MitarbeiterInnen aus verschiedenen Arbeitsbereichen) lebt vom Erfahrungsaustausch mit Menschen in ähnlicher/gleicher Berufssituation und hat gegenseitige Unterstützung, Klärung und gemeinsames Lernen voneinander zum Ziel.
  • Teamsupervision (für PfarrerInnen und MitarbeiterInnen, die in einer Gemeinde oder in einem Bereich regelmäßig zusammenarbeiten, z.B. Pfarrgemeinde-Team) stärkt vor allem die Fähigkeiten zur Kommunikation und Kooperation im kirchlichen Alltag sowie der persönlichen Zusammenarbeit und ermöglicht einen förderlichen Umgang mit Konflikten.

Zielgruppe/Kostenaufteilung/Vorgangsweise

1. Einzel-, Gruppen- und Teamsupervision für PfarrerInnen, LehrvikarInnen, PfarramtskandidatInnen

Kostenaufteilung: 1/3 Evangelische Kirche A.u.H.B., 1/3 Superintendenz, 1/3 SupervisandInnen
Für LehrpfarrerInnen, MentorInnen, LehrvikarInnen und PfarramtskandidatInnen wird die Supervision vollständig refundiert.

Vorgangsweise: Sie bezahlen die Honorarkosten beim Supervisor oder bei der Supervisorin und füllen das Formular zur Supervisionsabrechnung aus.

Dieses können Sie quartalsmäßig, jedoch spätestens sechs Monate nach der Supervision über das Sekretariat des für das Personal zuständigen Mitglieds des Evangelischen Oberkirchenrates A.u.H.B., qntzne.fpuhu@rinat.ng, übermitteln. 2/3 des kirchlich festgelegten Honorars wird Ihnen rückerstattet.

2. Einzel-, Gruppen- und Teamsupervision für GemeindepädagogInnen und JugendreferentInnen

Kostenaufteilung: 1/3 Evangelische Kirche A.u.H.B., 1/3 Pfarrgemeinde, 1/3 SupervisandInnen

Vorgangsweise: Sie laden das Anforderungsblatt herunter, füllen es aus und senden es zur Genehmigung an das Sekretariat des für das Personal zuständigen Mitglieds des Evangelischen Oberkirchenrates A.u.H.B., qntzne.fpuhu@rinat.ng.

Sie bezahlen die Honorarkosten beim Supervisor oder bei der Supervisorin und füllen das Formular zur Supervisionsabrechnung aus.

Dieses können Sie quartalsmäßig, jedoch spätestens sechs Monate nach der Supervision einreichen und 1/3 des kirchlichen festgelegten Honorars wird Ihnen rückerstattet.

3. Teamsupervision für Pfarrgemeindeteams

Kostenaufteilung: 1/3 Evangelische Kirche A.u.H.B., 1/3 Pfarrgemeinde, 1/3 SupervisandInnen

Vorgangsweise: Sie laden das Anforderungsblatt herunter, füllen es aus und senden es zur Genehmigung an das Sekretariat des für das Personal zuständigen Mitglieds des Evangelischen Oberkirchenrates A.u.H.B., qntzne.fpuhu@rinat.ng.

Sie bezahlen die Honorarkosten beim Supervisor oder bei der Supervisorin und füllen das Formular zur Supervisionsabrechnung aus.

Dieses können Sie quartalsmäßig, jedoch spätestens sechs Monate nach der Supervision einreichen und 1/3 des kirchlichen festgelegten Honorars wird Ihnen rückerstattet.

Empfehlung für die Auswahl einer Supervisorin/eines Supervisors

Es wird empfohlen folgende Kriterien bei der Auswahl einer Supervisorin/eines Supervisors zu beachten:

gewerbliche Lebens- und Sozialberaterinnen und -berater, psychologische Beraterinnen und Berater im Expertenpool „Supervision“, Menschen mit der Berufsberechtigung klinischer Psychologinnen und Psychologen, Gesundheitspsychologinnen und -psychologen, Psychotherapeutinnen, Psychotherapeuten, Psychiaterinnen und Psychiater nach einer entsprechenden Praxiszeit (in der Regel 5 Jahre).

Der Nachweis kann durch die Supervisorin oder den Supervisor an die Supervisandin oder an den Supervisanden erbracht werden durch:

    ⇨ Eintragung in die Liste der klinischen Psychologinnen und Psychologen, der Gesundheitspsychologinnen und -psychologen, der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, oder in die Ärzteliste geführt von der Österreichischen Ärztekammer (Fachgebiet Psychiatrie);

    ⇨ Gewerbeberechtigung für Lebens- und Sozialberaterinnen und -berater Expertenpool Supervision der WKO oder

    ⇨ aktueller Auszug Fachverband Personalberatung und Personenbetreuung Expertenpool Supervision der WKO

Für die Bedingungen, Honorarsätze und Verrechnungsweisen gelten die „Richtlinien für die Förderung und Inanspruchnahme von Supervision in der Evangelischen Kirche A.u.H.B.“ in der je aktuellen Fassung.

Ihre Ansprechpartnerinnen für Supervision finden Sie unter Kontakte.

Newsletter abonnieren

Der Newsletter von evang.at mit den wichtigsten Nachrichten des Evangelischen Pressedienstes (epd) ist kostenlos und erscheint in der Regel einmal pro Woche am Mittwoch.