Gemeindeberatung
Pfarrgemeinden, wie auch die Gesamtkirche sind eine Form von Organisation. Dabei zeichnet evangelische Pfarrgemeinden in besonderer Weise der demokratisch gewählte Aufbau und das Zusammenspiel von haupt- und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen aus. Dies erfordert entsprechende Aufmerksamkeit und mitunter den „Blick von außen“.
Im Besonderen ist externe fachliche Begleitung sinnvoll bei
- Zusammenschlüssen von Pfarrgemeinden zu einem Gemeindeverband,
- sowie neu gewählten Presbyterien und Gemeindevertretungen,
- ebenso bei Profilbildung der Pfarrgemeinde (z.B.: diakonische und missionarische Initiativen und Projekte) und
- in Konfliktsituationen.
Erforderlich ist dafür die Zustimmung des zuständigen Superintendenten/der zuständigen Superintendentin und des Evangelischen Oberkirchenrats.
Die Abrechnung erfolgt nach jeder Beratungseinheit – nach Vorlage der entsprechenden Honorarnote – durch die Pfarrgemeinde. Nach Abschluss des Beratungsprozesses wird die Gesamtsumme zu je einem Drittel der betroffenen Superintendenz bzw. der Gesamtkirche in Rechnung gestellt.
Honorarsätze (jeweils inkl. MWSt):
- je Einheit (90 min) € 240,-
- je ½ Tag € 750,-
- 1 Tag € 1.500,-
Formulare
- Werkvertrag Gemeindeberatung (PDF-Datei)
Richtlinien
- Richtlinien zur Inanspruchnahme von Gemeindeberatung in der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich (PDF-Datei)
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Mag.a Ingrid Bachler
Oberkirchenrätin für Personal und Bildung
Severin-Schreiber-Gasse 3
1180 Wien
Telefon +43 699/188 77 002
E-Mail vatevq.onpuyre@rinat.ng
Administration
Dagmar Schuh
Assistentin der Abteilung
für Personal und Bildung
Severin-Schreiber-Gasse 3
1180 Wien
Telefon +43 59 1517 00 – 200
E-Mail qntzne.fpuhu@rinat.ng