Stellenangebote
Büromitarbeiter:in für die Evangelische Pfarrgemeinde A.B. Linz-Urfahr: Sie arbeiten gerne mit Menschen, aber auch mit Zahlen und am Computer? Sie haben ein offenes und freundliches Wesen und identifizieren sich mit christlichen Werten? Sie sind organisiert, strukturiert und selbständiges Arbeiten gewöhnt? Dann sind Sie bei uns, in der Pfarrkanzlei der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Linz Urfahr, richtig.
Ihr Aufgabenbereich:
- Allgemeine Bürotätigkeit (Schriftverkehr, Anrufe, Büroorganisation, …)
- Anlaufstelle für Fragen und Anliegen von Gemeindemitgliedern
- Unterstützung der ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter*innen
- Kontaktstelle zu kirchlichen Organisationen
- Organisation und Verwaltung der Kirchenbeitragsagenden
- Buchhaltungstätigkeiten und Führung der Kassa
Ihr Profil:
- Kaufmännische Grundausbildung oder vergleichbare berufliche Erfahrungen
- EDV-Kenntnisse (MS-Office, E-Banking, …)
- Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung
- Freude an strukturiertem, genauem Arbeiten
- Fähigkeit zur Selbstorganisation
- Kenntnisse der Evangelischen Kirche sind wünschenswert
Wir bieten:
- Teilzeit mit 20 Stunden/Woche
- Flexible Arbeitseinteilung (Home-Office möglich)
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Eine abwechslungsreiche Bürotätigkeit in einem freundlichen Arbeitsumfeld
- die Bezahlung richtet sich nach der Mindestgehälter-Verordnung der Evangelischen Kirche: Qualifikationsgruppe IV, ab EUR 2.318,15 (Vollzeit), Überzahlungen je nach Vordienstzeiten und persönlicher Qualifikation möglich
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis 1. September 2025 an:
Pfr. Peter Pall (cnyy.crgre@tzk.ng) oder ct.yvam-hesnue@rinat.ng
oder an:
Evangelische Pfarrgemeinde A.B. Linz-Urfahr
Personalausschuss
Freistädter Straße 10
4040 Linz
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Rechtlicher Hinweis: In Stellenanzeigen darf keine Anmerkung enthalten sein, die auf ein bestimmtes Geschlecht, eine bestimmte ethnische Zugehörigkeit, Weltanschauung, ein bestimmtes Alter oder eine bestimmte sexuelle Orientierung schließen lässt. Positionstitel sind geschlechtsneutral zu formulieren. Außerdem ist das durch Kollektivvertrag oder andere Normen (z.B. Mindestgehälterverordnung) vorgeschriebene Mindestentgelt betragsmäßig anzugeben und auf die Bereitschaft zur Überzahlung hinzuweisen, wenn eine solche besteht. Ausgenommen von dieser Regelung sind Geschäftsführer sowie leitende Angestellte mit Führungskompetenz. Dem Presseamt der Evangelischen Kirche A.u.H.B. in Österreich als Betreiber der Seite ist es nicht möglich, Stellenanzeigen individuell auf Einhaltung der oben genannten gesetzlichen Vorgaben zu prüfen. Die ausschreibende Stelle garantiert daher dem Presseamt die Vorgaben des Gleichbehandlungsgesetzes (GlbG) für Stellenanzeigen einzuhalten. Der Inserent verpflichtet sich, das Presseamt bzw. die Evangelische Kirche A.u.H.B. in Österreich hinsichtlich aller Ansprüche, die auf die erschienene Stellenanzeige begründet werden und hinsichtlich jeglicher verwaltungsstrafrechtlicher Inanspruchnahme wegen eines Verstoßes gegen das GlbG durch Stelleninserate der ausschreibenden Stelle schad- und klaglos zu halten sowie für die entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu leisten.
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