Gefängnisseelsorge

Foto: epd/Uschmann

Die Seelsorgerinnen und Seelsorger im Bereich der Gefängnisseelsorge stehen insbesondere auch für Angehörige von Gefangenen und für Haftentlassene zur Verfügung. Sie garantieren in den Fragen und Aussprachen die Verschwiegenheit, die einen besonderen Schutz im Rahmen des „Beichtgeheimnisses“ zusichert.

Die evangelische Gefängnisseelsorge erreichen Sie über die eigene Website www.gefaengnisseelsorge.at.

Diese Seite versteht sich primär als Portal für all jene, die mit dem Thema Strafvollzug in Berührung kommen.

Auf der Seite finden sich auch die Kontaktdaten der für eine bestimmte Justizanstalt zuständigen Gefängnisseelsorger*innen, Details zum theologischen Ansatz der Gefängnisseelsorge oder zu konkreten Projekten.

In Österreich ist für jede Justizanstalt mindestens ein evangelischer Seelsorger oder eine Seelsorgerin bestellt, deren Rechte und Pflichten in einem Generalvertrag mit der Republik geregelt sind. Die Seelsorgerinnen und Seelsorger bleiben im Dienstverhältnis der Kirche oder arbeiten ehrenamtlich. Das Justizministerium unterstützt die Arbeit finanziell. Die ARGE Evangelische Gefängnisseelsorge schließt alle Seelsorgerinnen und Seelsorger zusammen, die eine entsprechende Beauftragung für eine oder mehrere Justizanstalten haben.

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