Gefängnisseelsorge

Foto: epd/Uschmann
ARGE Gefängnisseelsorge
Die Seelsorgerinnen und Seelsorger im Bereich der Gefängnisseelsorge stehen insbesondere auch für Angehörige von Gefangenen und für Haftentlassene zur Verfügung.
Sie garantieren in den Fragen und Aussprachen die Verschwiegenheit, die einen besonderen Schutz im Rahmen des „Beichtgeheimnisses“ zusichert.