Kirchenbeitrag

In der Evangelischen Kirche engagieren sich täglich viele Menschen in der Seelsorge, in sozialen Projekten, in der Musik, im Religionsunterricht. Der Kirchenbeitrag ermöglicht genau dieses Engagement – und bringt den Glauben mitten ins Leben.
Die Berechnung des Kirchenbeitrags erfolgt transparent, nachvollziehbar und gerecht.
Ein Austritt aus finanziellen Gründen ist nicht notwendig.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Kirchenbeitrag im Überblick.
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Die Evangelische Kirche in Österreich ist berechtigt, Kirchenbeiträge zu erheben – und zwar auf Grundlage des Protestantengesetzes (Bundesgesetz Nr. 182 vom 6. Juli 1961). Damit wird sichergestellt, dass die Kirche ihre vielfältigen Aufgaben eigenständig finanzieren kann.
Auch Pfarrgemeinden dürfen zur Deckung ihrer Kosten Gemeindeumlagen erheben. Die genaue Regelung zur Einhebung und Verwendung der Beiträge erfolgt durch die kirchliche Gesetzgebung – insbesondere durch die Kirchenbeitrags- und Finanzausgleichsordnung.
Ihr Beitrag ermöglicht die Arbeit der Evangelischen Kirche auf drei Ebenen: bundesweit, regional (Superintendenz) und lokal (Pfarrgemeinde).
Österreichweit werden finanziert:
- Gehälter von Pfarrer:innen und kirchlichen Mitarbeitenden
- Ausbildungsstätten und Bildungsangebote für kirchliche Berufe
- Erwachsenenbildung (z.B. Evangelische Akademien)
- Öffentlichkeitsarbeit
- Frauen- und Jugendarbeit
- Religionsunterricht
- Ökumenische Initiativen
- Weltmission und Entwicklungszusammenarbeit
- Hochschulseelsorge
- Evangelisation und Gemeindeaufbau
- Projekte in Gemeinden und Diözesen
In Ihrer Superintendenz:
- Gehälter der Mitarbeitenden
- Diakonische Projekte
- Ausbildung Ehrenamtlicher
- Erwachsenenbildung
- Regionale Öffentlichkeitsarbeit
- Frauen- und Jugendarbeit
- Unterstützung des Religionsunterrichts
In Ihrer Pfarrgemeinde:
- Gehälter der Mitarbeitenden
- Diakonische Projekte vor Ort
- Ausbildung Ehrenamtlicher
- Gemeindearbeit für alle Altersgruppen
- Religionsunterricht auf Gemeindeebene
- Sachaufwand für Ehrenamtliche
- Pflege und Erhaltung kirchlicher Gebäude
Der Kirchenbeitrag ist bis zu 600 Euro jährlich steuerlich absetzbar.
Beitragspflichtig ist jede evangelische Christin bzw. jeder evangelische Christ mit Wohnsitz oder Hauptwohnsitz in Österreich – unabhängig von der Staatsangehörigkeit – ab dem Jahr, in dem das 20. Lebensjahr vollendet wird.
Nicht beitragspflichtig sind:
- Jugendliche in Schulausbildung
- Lehrlinge
- Studierende
- Präsenzdienende und Zivildienstleistende
In Ehen, in denen beide Partner der Evangelischen Kirche angehören, ist die Person nicht beitragspflichtig, die ausschließlich im Haushalt tätig ist.
In bestimmten Lebensphasen kann es schwierig sein, den Kirchenbeitrag zu leisten – zum Beispiel während des Studiums, bei Arbeitslosigkeit oder finanziellen Belastungen. Wenn Sie derzeit nicht zahlen können oder Ihre Einstufung prüfen lassen möchten, stehen Ihnen passende Lösungen zur Verfügung.
Was können Sie tun?
- Kontakt aufnehmen: Wenn Sie sich falsch eingestuft fühlen oder gerade nicht zahlen können, wenden Sie sich bitte an Ihre Pfarrgemeinde oder Beitragsstelle.
- Stilllegung beantragen: In bestimmten Lebenssituationen (z.B. Studium, finanzielle Notlagen) kann der Kirchenbeitrag vorübergehend reduziert oder stillgelegt werden.
- Gerechtigkeit zählt: Unser Ziel ist es, gerecht zu handeln – auch bei der Beitragsberechnung. Ein Austritt aus finanziellen Gründen ist nicht notwendig.
Die Berechnung des Kirchenbeitrags erfolgt transparent und nachvollziehbar. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen im Überblick.
Die Basis für die Berechnung ist das steuerpflichtige Jahreseinkommen des vorangegangenen Jahres. Dieses wird entweder:
- durch Einkommensnachweise (z.B. Lohn- oder Gehaltszettel, Einkommensteuererklärung) belegt,
- oder von der Kirchenbeitragsstelle statistisch eingeschätzt,
- alternativ kann auch der Lebensaufwand oder bestehende Unterhaltsverpflichtungen berücksichtigt werden.
Berechnungsformel:
- 1% der ermittelten Beitragsgrundlage ergibt den Kirchenbeitrag.
- Davon wird ein Allgemeiner Absetzbetrag von 44 Euro abgezogen.
Zusätzlich können folgende Absetzbeträge geltend gemacht werden:
- Alleinverdiener:innen: 15 Euro
*(Personen mit Unterhaltsverpflichtung gegenüber Ehepartner:innen) - Kinderabsetzbetrag: 22 Euro pro Kind
- Kinder mit besonderen Bedürfnissen: 44 Euro pro Kind
In besonderen Fällen kann die Kirchenbeitragskommission auf Antrag zusätzliche Absetzbeträge gewähren – etwa bei außergewöhnlichen finanziellen Belastungen.
Die Gemeindeumlage ist ein Zuschlag, der von Ihrer Pfarrgemeinde festgelegt wird und der Pfarrgemeinde direkt zugutekommt. Pfarrgemeinden können zur Deckung ihrer örtlichen Bedürfnisse solche Zuschläge zum Kirchenbeitrag (Gemeindeumlagen) einheben. Sie beträgt zwischen 0% und 25% des nach Abzug aller Absetzbeträge berechneten Kirchenbeitrags.
Beispielrechnung:
Kirchenbeitrag = 1% der Bemessungsgrundlage
– Absetzbeträge
+ Gemeindeumlage (0–25%)
——————————————
= Gesamtsumme des Kirchenbeitrags
Glaube ist kostenlos – Gott ist gratis. Doch die Kirche lebt davon, dass Menschen sich engagieren: in der Seelsorge, in sozialen Projekten, in der Musik, im Religionsunterricht. Der Kirchenbeitrag ermöglicht genau dieses Engagement – und bringt den Glauben mitten ins Leben.
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Kirchenbeitrag haben, melden Sie sich bitte direkt im Sekretariat Ihrer Pfarrgemeinde. ⇒ Hier geht’s zur Pfarrgemeindesuche.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, zu welcher Pfarrgemeinde Sie gehören, können Sie dies ganz einfach durch eingeben Ihrer Wohnadresse auf gerecht.at ermitteln.
Haben Sie allgemeine Fragen zum Thema Kirchenbeitrag?
Schreiben Sie uns gerne ein Mail an: xo@bxe-rinat.ng

