Gewaltschutz – Ombudsstelle
Für alle Arten von Beschwerden und Anfragen im Zusammenhang mit (Verdachts-)Fällen von Gewalt steht die aufgrund der Rahmenrichtlinie zum Schutz vor Gewalt (Gewaltschutzrichtlinie) neu geschaffene Ombudsstelle als Anlaufstelle zur Verfügung. Die Ombudsstelle arbeitet weisungsfrei und mit einem hohen Maß an Vertraulichkeit.
Kontakt:
Mag.a Astrid Winkler
Mobil: +43 699 188 78 098
bzohqffgryyr@rinat.ng
Erreichbarkeit: Mo – Fr. 9.00 – 17.00 Uhr
Schulungen zur Erstellung des Gewaltschutzkonzepts - Aktuelle Termine:
Basisschulungen zur Gewaltschutzkonzepterstellung
Termine:
29.11. 2024, 16:00-17:30
10.01. 2025, 16:00-17:30
24.02. 2025, 17:00-18:30
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Gewaltschutzkonzepterstellung: Spezifische Fragebeantwortung
Die zweite Schulung behandelt spezifische Fragebeantwortung zur Gewaltschutzkonzepterstellung. Diese Schulung wird für alle angeboten, die aufgrund der Ausarbeitung des Gewaltschutzkonzepts konkrete Fragen haben. Die Teilnehmenden werden gebeten, bis spätestens 14 Tage VOR dem jeweiligen Online-Termin ihre fünf wichtigsten Fragen über das Anmeldeformular zu schicken. Aus diesen werden dann diejenigen ausgesucht, die von allgemeinem Interesse sind und beim Online-Termin besprochen werden.
Termine:
11.12. 2024, 17:00-18:30
29.01. 2025, 17:00-18:30
26.02. 2025, 17:00-18:30
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Bitte verwenden Sie zur Meldung von Gewaltdelikten Anhang 3. Diesen bitte herunterladen und mittels Adobe Acrobat Reader bearbeiten.
Sollte das Programm noch nicht auf Ihrem PC installiert sein, finden Sie einen Link zum kostenfreien Download unter: get.adobe.com/de/reader
Anhänge zur Gewaltschutzrichtlinie:
FAQ – Erstellung des Schutzkonzeptes – häufig gestellte Fragen
Wer ist zur Erstellung eines Gewaltschutzkonzeptes verpflichtet?
Am 7. August 2023 ist die Rahmenrichtlinie zum Schutz vor Gewalt in den Evangelischen Kirchen A.B., H.B. und A.u.H.B. in Österreich (Gewaltschutzrichtlinie) in Kraft getreten (s. ABl. Nr. 105/2023).
Vollständig auf evang.at/kirche/gewaltschutz/ veröffentlicht wurden alle zur Richtlinie gehörenden Dokumente im April 2024.
Gemäß Definition in der Rahmenrichtlinie (kurz: RRL), Kapitel A.2, umfasst der Kreis der „Verpflichteten“ (Formulierung lt. RRL) JEDE zur evangelischen Kirche gehörende Rechtsstruktur (Pfarrgemeinden, Vereine, Werke etc).
Daraus folgt: Sie sollen für IHREN Bereich ein Gewaltschutzkonzept erstellen. Dazu gibt es eine eigene Vorlage, die Ihnen die Arbeit erleichtern soll.
Was genau ist bei der Erarbeitung eines Gewaltschutzkonzeptes zu tun?
Das sind die allerwichtigsten, ersten Schritte für Sie:
- Machen Sie sich mit der Rahmenrichtlinie zum Schutz vor Gewalt in den Evangelischen Kirchen A.B., H.B. und A.u.H.B. in Österreich (Gewaltschutzrichtlinie) vom 7. August 2023 und allen dazugehörigen Anhängen vertraut. Sie finden diese unter: www.kirchenrecht.at/document/55821
- In einem nächsten Schritt nehmen Sie dann insbesondere den Anhang 9: Vorlage sowie Erläuterungen zur Erarbeitung des Schutzkonzepts gegen Gewalt (am besten das Word Dokument) zur Hand. Bitte lesen Sie aufmerksam zuerst die Einführung und die Prozessschritte auf den Seiten 2 bis 5. Nehmen Sie sich wirklich Zeit – am besten im Team – für die neun Schritte der Gestaltung des Erarbeitungsprozesses sowie die acht praktischen Hinweise für die konkrete Vorgehensweise. Machen Sie sich ggf. Notizen, wenn etwas unklar ist. Und wenn wichtige Fragen offen bleiben, wenden Sie sich z.B. an Kolleg/inn/en, die den Prozess schon gestartet oder gar vollendet haben bzw. an Ansprechpartner/innen aus der Kirchenstruktur.
An wen kann ich mich wenden, wenn es Fragen zum Gewaltschutzkonzept gibt bzw. solche während des Prozesses der Erarbeitung auftauchen?
Spezifische Fragen zum Schutzkonzept bitte notieren und für die begleitenden Schulungen zur Erstellung des Schutzkonzeptes bereithalten. Spezifische Fragen, deren Beantwortung nicht bis zu einer der begleitenden Schulungen warten können, richten Sie bitte an:
Welchen Umfang hat diese Aufgabe der Gewaltschutzkonzepterstellung?
Darauf gibt es keine eindeutige Antwort.
Wichtig ist zu verstehen, dass es primär darum geht, partizipativ den PROZESS „Gewaltschutzkonzept“ in Ihrer Struktur in Gang zu setzen. D. h. die Erarbeitung eines Schutzkonzeptes erfolgt somit nicht von einer Person am Schreibtisch, im „stillen Kämmerchen“, sondern es bedeutet,
a) sich auf den Prozess einzulassen und
b) parallel dazu, die Regelungen für den eigenen Bereich zu verschriftlichen.
Folgende Eckpunkte (mit Leitfragen) sind am Anfang zu klären:
- WER wird mit dem Erarbeitungsprozess betraut?
- WIE sehen die Rahmenbedingungen aus (Ressourcen etc)?
- WANN bzw. in welchem Zeitraum findet der Prozess statt und
- WELCHE PERSONEN in Ihrer Struktur werden noch eingebunden (Stichwort: Partizipation)?
- WAS an Regeln, Dokumenten, Vorgaben haben wir schon in unserer Struktur (Stichwort: Bestandsaufnahme), die auf Gewaltschutz abzielen?
- WELCHE spezifischen Risiken (Stichwort: Risikoanalyse) kennen wir in unserer Struktur (aus der Erfahrung, weil es schon vorgefallen ist; weil wir davon gehört haben; weil wir realistisch annehmen können, dass sich solche Gefahren stellen können in Strukturen wie der unsrigen)?
Gibt es eine Vorlage für die Erstellung eines Gewaltschutzkonzeptes?
JA – das ist das Dokument ANHANG 9 zur Gewaltschutzrichtlinie – Vorlage sowie Erläuterungen zur Erarbeitung des Schutzkonzepts gegen Gewalt.
Dort finden Sie auf den Seiten 3-5 hilfreiche Informationen zur Gestaltung des Erarbeitungsprozesses in 9 Schritten und 8 Hinweisen, die logisch aufeinander aufbauen.
Weitere hilfreiche Vorlagen sind die Anhänge 9a (Auseinandersetzung mit Gewalt), 9b (Kommunikation) und 9c (Infoblatt für Journalist/inn/en).
Warum muss jede Pfarrgemeinde ein eigenes Gewaltschutzkonzept haben – könnte das nicht auch bei der jeweiligen Superintendentur angesiedelt sein?
Wie schon weiter oben ausgeführt, ist das Schutzkonzept mehr als ein „Papiertiger“. Dahinter muss ein PROZESS stehen, im Laufe dessen das Gewaltschutzkonzept verschriftlicht wird. Das funktioniert nur, wenn sich die kleinsten Einheiten (z.B. Pfarrgemeinde) einer größeren Struktur (Evangelische Kirchen A.B. und H.B.) auf diesen Prozess einlassen.
Daher gibt es auf der übergeordneten Ebene (Gesamtkirche) die Rahmenrichtlinie mit allen Anhängen und Hilfestellungen sowie Unterstützung durch Ansprechpersonen und Schulungen dazu. Damit wurde ein gutes Paket geschnürt, das es wirklich allen Gliedern ermöglichen soll, ohne große Mühe, aber natürlich schon mit Zeitaufwand (ohne den geht es nicht!) den Gewaltschutzkonzept-Prozess in der jeweiligen Struktur zu starten, an dessen Ende das fertige Schutzkonzept steht.
Was sind die gesetzlichen Grundlagen für die Gewaltschutzkonzepterstellung?
Rahmenrichtlinie zum Schutz vor Gewalt in den Evangelischen Kirchen A.B., H.B. und A.u.H.B. in Österreich (Gewaltschutzrichtlinie) vom August 2023, ABl. Nr. 105/2023, 29/2024, 57/2024, 58/2024
Zeitliche Dauer der Funktion der/des jeweiligen Gewaltschutzbeauftragten der Pfarrgemeinde bzw. des Vereins?
Empfohlen wird eine Funktionsperiode von 6 Jahren, wie bei anderen Kirchenämtern und –funktionen.
Welche Voraussetzungen sollte ein/e Gewaltschutzbeauftragte/r erfüllen?
Hier sind ein paar Anhaltspunkte betreffend die Frage, wer für die Aufgabe der/des Gewaltschutzbeauftragten (GSB) in Ihrer Struktur geeignet sein könnte:
- Um Interessenskonflikte zu vermeiden, sollten GSB in der Lage sein, einen an sie herangetragenen Fall neutral und objektiv zu behandeln. Daher sollten sie keine Leitungsfunktion (ehrenamtlich oder hauptamtlich) innerhalb der Struktur bekleiden, insbesondere nicht mit Personalverantwortung betraut sein.
- Die Person sollte INTERESSIERT und GEEIGNET sein, die Aufgabe GSB zu übernehmen und vor allem die Struktur (z. B. Pfarrgemeinde) gut kennen, für die sie diese Rolle übernimmt und idealerweise auch in der Pfarrgemeinde/im Verein etc. bekannt und verankert sein. Das spricht etwas gegen externe Personen, die Rolle der/des GSB zu übernehmen.
- Geeignet ist eine Person, wenn sie die Aufgabenbereiche, für die sie zuständig ist als GSB, mit ihren Qualifikationen, die sie/er mitbringt, gut abdecken kann. Lesen Sie dazu bitte auch Kapitel 3.4 in der Vorlage 9.
- Hilfreiche, berufliche Hintergründe können sein: Gewaltpräventionsbereich; Sozialarbeit, Psychologie, Pädagogik, Therapeutischer Beruf, Seelsorge, Lebens- und Sozialberatung; Zusatzausbildungen in Sexualpädagogik, Krisenkommunikation/personenzentrierter Gesprächsführung.
- Da es mitunter schwierig sein kann, Personen zu finden, die Interesse UND die relevanten Qualifikationen haben, gibt es auch die Möglichkeit, GSB ausbilden zu lassen. Z.B. bieten die österreichischen Kinderschutzzentren Fortbildungen dazu an (www.oe-kinderschutzzentren.at)
Benötigt jede Pfarrgemeinde eine/einen eigene/n Gewaltschutzbeauftragte/n (GSB) oder können sich mehrere Pfarrgemeinden zur Erstellung des Gewaltschutzkonzeptes zusammenschließen?
Teamwork, Zusammenarbeit benachbarte Gemeinden, gegenseitige Unterstützung und gegenseitiger Austausch sind sicher eine sehr gute Idee, auch im Sinne der gegenseitigen Motivation. Aber bestimmte Dinge müssen sozusagen auf Gemeindeebene gemacht werden. Zum Beispiel: Bestandsaufnahme, Risikoanalyse aber auch das Vorgehen im Verdachtsfall. Benachbarte Pfarrgemeinden können bzw. sollten sich durchaus gegenseitig unterstützten und zu ihren Prozessen austauschen.
Was die Gewaltschutzbeauftragten betrifft, könnten sich vor allem KLEINE Gemeinden zusammenschließen. Wichtig ist jedoch zu bedenken: Beschwerdemöglichkeiten sollten so niederschwellig wie möglich sein und mehrere Optionen anbieten. Das wurde auch bei der Ausgestaltung der Rahmenrichtlinie mitbedacht.
Es gibt sozusagen DREI EBENEN, an die Beschwerden und Vorfälle adressiert werden können:
- Die GSBs auf Gemeindeebene z. B. sollten dort gut bekannt und verankert sein, sie sollten auch die strukturellen Gegebenheiten und Besonderheiten in einer Gemeinde gut kennen, da sich mitunter Betroffene eher an eine „Vertrauensperson“ wenden als an eine fremde oder eher anonyme Stelle.
- Diese Ebene, eher weiter weg und anonymer, deckt die Ombudsstelle der Evangelischen Kirchen ab – an diese können sich betroffene Personen oder auch Zeuginnen/Zeugen jederzeit wenden.
- Darüber hinaus gibt es mit dem WEISSEN RING sogar noch eine dritte, ganz externe Ebene, die für insbesondere ältere Vorfälle in Heimstrukturen zuständig ist.
Das heißt nun für allfällige Zusammenschlüsse von Pfarrgemeinde und ggf. GSB, die für mehrere Gemeinden zuständig sind, dass diese Person zumindest zwei wesentliche Grundvoraussetzungen erfüllen sollte:
a) die Evangelische Kirche sowie die Struktur einer Pfarrgemeinde von innen sehr gut kennen;
b) entsprechende fachliche Qualifikationen (s. Punkt davor) für diese Rolle aufweisen.
Wird es weitere Online-Termine als Hilfestellung in Bezug auf die Gewaltschutzkonzepterstellung geben?
Ja, es wird während des ganzen Prozesses begleitende Schulungs- und Austauschmöglichkeiten mit Expert/inn/en geben. Sowohl in Form von online-Formaten als auch Vor-Ort-Schulungen. Die Termine sowie die Anmeldungsmodalitäten zu diesen Schulungen, die ab September 2024 geplant sind, werden rechtzeitig bekanntgegeben.
Muss die Konzeptvorlage genommen werden bzw. wie ausführlich und umfangreich soll das Gewaltschutzkonzept sein? Wie sind die Eckpunkte?
Nein, Sie müssen diese Vorlage nicht nehmen, aber es gibt Mindeststandards, die Ihr Schutzkonzept letztlich erfüllen muss (s. auch Rahmenrichtlinie, A2, letzter Absatz auf S. 3 bzw. Elemente eines Schutzkonzeptes, S. 9).
Die Vorlage bzw. das Dokument „Anhang 9 zur Gewaltschutzrichtlinie, Vorlage sowie Erläuterungen zur Erarbeitung des Schutzkonzepts gegen Gewalt“ wurde entwickelt, um Ihnen die Arbeit zu erleichtern.
Der Vorteil für Sie, wenn Sie sich daran orientieren: Die Struktur der Vorlage entspricht bereits den Vorgaben der Rahmenrichtlinie (s. dort, RRL, S. 9) WAS das Schutzkonzept beinhalten soll bzw. welche Bereiche geregelt bzw. abgedeckt sein sollen. Das heißt: Wenn Sie sich auf Seite 1 das Inhaltsverzeichnis ansehen, sehen Sie ab Seite 6, auf einen Blick, bereits eine empfohlene Struktur für Ihr künftiges Schutzkonzept!
Die ersten Seiten 1-5 geben Auskunft über
- die HANDHABE des Dokuments (Seite 2 der Vorlage); z.B. gibt es Text in grün, der sich durch das Dokument zieht, sind immer Hinweise für Sie; dann gibt es Text auf weißem Hintergrund, der grundsätzlich übernommen werden kann; Text in eckigen Klammern sind Leerstellen, die Sie mit Begriffen Ihrer Wahl oder Informationen für Ihre Struktur befüllen sollen;
- die wesentlichen 9 Schritte des ERARBEITUNGSPROZESSES (Seiten 3-5) sowie
- die 8 Hinweise für die konkrete VORGEHENSWEISE bei der ERARBEITUNG (Seite 5).