06.05.2020

Gottesdienste: Chalupka erfreut über „ersten vorsichtigen Schritt“

Ab 15. Mai: Mund-Nasen-Schutz und 10 Quadratmeter pro Person

Noch nicht wie am Archivbild zu sehen, aber unter besonderen Auflagen sind Gottesdienste ab 15. Mai wieder möglich. Foto: epd/Uschmann

Ab 15. Mai: Mund-Nasen-Schutz und 10 Quadratmeter pro Person

Wien (epdÖ) – Positiv begrüßt hat der evangelisch-lutherische Bischof Michael Chalupka die Entscheidung, dass öffentliche Gottesdienste ab 15. Mai wieder unter bestimmten Bedingungen möglich sind. Er sei „erfreut, dass die Sehnsucht nach gemeinschaftlichem Feiern von Gottesdiensten in einem ersten vorsichtigen Schritt ernst genommen“ werde und die Gottesdienste ab diesem Zeitpunkt „in äußerster Beschränkung“ möglich seien. „Wir teilen die Sorge der Bundesregierung, dass die Eindämmung der Pandemie nicht gefährdet werden darf“, so Chalupka gegenüber dem Evangelischen Pressedienst. Da auch der Schutz der Menschen zu ihrem Auftrag gehöre, hätten die Kirchen in den letzten Wochen auf gemeinsame Feiern vor Ort verzichtet. Chalupka betont aber auch: „Unter den Empfehlungen der Bundesregierung zur Viruseindämmung ist ein gottesdienstliches Leben wie wir es gewohnt sind und wie wir es uns wünschen in vielen vor allem kleineren Kirchen noch nicht möglich.“

Am Dienstag, 21. April, wurde bekannt, dass Kirchen und Religionsgemeinschaften in Österreich ab 15. Mai wieder öffentliche Gottesdienste feiern dürfen. Nun haben die zuständige Bundesministerin Susanne Raab und Kardinal Christoph Schönborn am Donnerstag, 23. April, in einer Pressekonferenz die Rahmenbedingungen für die Feiern präsentiert. Richtlinien sollen dazu beitragen, ein Ansteigen der Corona-Infektionsrate gering zu halten. Konkret wird dabei die Zahl der GottesdienstbesucherInnen begrenzt. Während am Donnerstag, 23. April, noch von 20 Quadratmetern pro Person gesprochen wurde, konnte diese Zahl am Dienstag, 28. April, im Zuge der neuen Entwicklungen auf 10 Quadratmeter pro Person reduziert werden. Bei Personen aus unterschiedlichen Haushalten muss ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden. Zur Umsetzung der Maßnahmen sind Einlasskontrollen und Ordnerdienste erforderlich, ebenso benötigen die GottesdienstbesucherInnen einen Mund-Nasen-Schutz. Ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren. In jedem Fall sollen Oberflächen und benutzte Gegenstände regelmäßig desinfiziert werden.

Eine neue Ausnahme gibt es auch für Begräbnisse: Statt wie sonst 10 Personen bei Versammlungen im öffentlichen Raum sind bei Beerdigungen ab 1. Mai künftig 30 Personen zugelassen. Auch hier müssen alle Teilnehmenden jedoch weiterhin einen Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter einhalten, so Bundesminister Rudolf Anschober bei einer Regierungspressekonferenz.

Bischof Chalupka begrüßt gegenüber dem Evangelischen Pressedienst zudem die Evaluierung der Maßnahmen alle 14 Tage, sodass es bei einem positiven Verlauf zu weiteren Erleichterungen kommen könne. Eine Ausweichmöglichkeit werde vorerst darin bestehen, wie auch von Bundesministerin Raab in Aussicht gestellt, Gottesdienste unter freiem Himmel unter Einhaltung der Abstandsregeln zu feiern.

Die Maßnahmen für Gottesdienste seien in einer Videokonferenz zwischen Bundesministerin Raab und Vertretern der Religionsgemeinschaften vereinbart worden. Es handele sich daher nicht um ein Gesetz oder einen Erlass, betonte die Ministerin in der Pressekonferenz am 23. April. Sie habe in den letzten Wochen sehr viel Zusammenhalt in der ganzen Gesellschaft und den Glaubensgemeinschaften gesehen, so Raab. Dafür sprach sie den Vertretern der 16 anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften ihren Dank für deren „unverzichtbaren Beitrag“ aus. Bei den Maßnahmen gehe es um den Schutz des Nächsten, sie seien daher „praktizierte Nächstenliebe“, betonte Kardinal Schönborn. Die Glaubensgemeinschaften hätten in den letzten Wochen großherzig „Opfer auf sich genommen“. Jetzt hoffe er „dass wir gemeinsam auf einem Weg nach Vorne sind in eine Möglichkeit, unser Glaubensleben gemeinsam zu praktizieren“.

Wegen der Coronakrise waren öffentliche Gottesdienste seit 16. März ausgesetzt worden. Zahlreiche Gemeinden hatten seitdem ihre Aktivitäten verstärkt ins Internet verlagert und Gottesdienste oder Andachten gestreamt. Auch Gottesdienstübertragungen in Radio und Fernsehen wurden verstärkt angenommen.

ISSN 2222-2464

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