NGOs fordern: Grundversorgung neu organisieren
Diakonie, Caritas, Rotes Kreuz und Volkshilfe präsentieren sechs Lösungsansätze
Diakonie, Caritas, Rotes Kreuz und Volkshilfe präsentieren sechs Lösungsansätze
Wien (epdÖ) – Gemeinsam mit drei anderen in der Grundversorgung tätigen Organisationen der Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrt (BAG) hat die Diakonie am 29. April bei einer Pressekonferenz in Wien Lösungsansätze für eine umfassende und österreichweite Reform der Grundversorgung im Asylverfahren präsentiert. Dringend erforderlich seien den NGOs zufolge ausreichende Unterbringungskapazitäten, Unterbringung in geeigneten Unterkünften, ein geregelter Übernahmeprozess zwischen Bund und Ländern, bundesweit einheitliche Betreuungs- und Beratungsstandards, kostendeckende Finanzierung einer menschenwürdigen Unterbringung und Betreuung, Integration ab dem ersten Tag sowie eine leistbare Mobilität.
Die Grundversorgung in ihrer derzeitigen Form gibt es seit 20 Jahren. Im Mai 2004 löste sie die damalige „Bundesbetreuung“ für Geflüchtete ab. Bahnbrechend war, dass Schutzsuchende nun nicht mehr auf die Versorgung durch karitative Organisationen angewiesen waren und erstmals ein Rechtsanspruch auf Versorgung bestand.
Von entscheidender Bedeutung ist es für die BAG-Organisationen, dass Menschen während des Asylverfahrens in menschenwürdigen und geeigneten Quartieren untergebracht sind. „Insbesondere die Bedürfnisse von vulnerablen Personen müssen endlich berücksichtigt werden“, sagte Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser und nannte Menschen mit Behinderungen und unbegleitet geflüchtete Kinder und Jugendliche als Beispiele. „Aktuell werden unbegleitete Kinder und Jugendliche in Großquartieren des Bundes untergebracht – und bleiben dort oft über Monate, obwohl sie in ein geeignetes Quartier in einem Bundesland weitergebracht werden sollten“, kritisierte Moser.
Dabei komme es immer wieder vor, dass einem zwölfjährigen Kind in Traiskirchen nur für ein paar Stunden ein „Remuneranten-Papa“, der selbst geflüchtet und in Traiskirchen untergebracht ist und mit seinen eigenen, auch finanziellen Problemen zu kämpfen hat, zur Seite gestellt wird. Es gebe keine obsorgeberechtigte Person, die sich um das Wohl des Kindes kümmert. „Das ist unhaltbar. Das verletzt das in der Bundesverfassung und in der Kinderrechtekonvention festgelegte Recht auf die vorrangige Beachtung des Kindeswohls“, betonte Moser.
Caritas, Diakonie, Rotes Kreuz und Volkshilfe fordern daher Obsorge ab dem ersten Tag, und dass Kinder und Jugendliche nicht mehr in Erstaufnahmequartieren, sondern in eigenen, auf sie ausgerichteten Quartieren mit entsprechendem pädagogischen Fachpersonal untergebracht werden. „Ein sicherer Wohnplatz sorgt für gute und rasche Integration von Menschen auf der Flucht“, so die Diakonie-Direktorin.
ISSN 2222-2464