09.01.2019

Moser: Sicherung von Chancen kein Ziel der neuen Mindestsicherung

Diakonie kritisiert Willkürbestimmungen – Gerechtigkeit werde verfehlt

„Leistungsgerechtigkeit wird gerne verwechselt mit alter Besitzstandsgerechtigkeit, von der ich dachte, dass sie in einer liberalen Gesellschaft überwunden ist.“ Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser zur neuen Mindestsicherung. Foto: epd/Michael Windisch

Diakonie kritisiert Willkürbestimmungen – Gerechtigkeit werde verfehlt

Wien (epdÖ) – Zwei Tage vor Ablauf der Begutachtungsfrist für die sogenannte „Mindestsicherung neu“ kritisiert die Diakonie die Gesetzesvorhaben und sieht darin eine Rückkehr der alten Sozialhilfe: „Worum es bei der Mindestsicherung im Kern gehen sollte ist die Sicherung von Existenz und Chancen: Das ist offensichtlich nicht das Ziel des vorliegenden Gesetzesentwurfs“, sagte Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser bei einer Pressekonferenz am Dienstag, 8. Jänner, in Wien. Die Neuregelung der Mindestsicherung würde sowohl ihren Anspruch der Bedürfnisgerechtigkeit als auch den der Leistungsgerechtigkeit verfehlen: „Der Gesetzesentwurf beinhaltet viele Kann-Bestimmungen. Die Sozialhilfe ist nach unten hin offen, nach oben hin aber gedeckelt, es werden keine Minimalbeträge festgelegt.“ Moser sieht in der Neuregelung „nicht mehr als einen Verkaufsgag“.

Durch die vielen Kann-Bestimmungen – so könnten zum Beispiel die Bundesländer über die Vergabe des Behindertenbonus entscheiden – erhielten Leistungen den Charakter von Almosen: „Almosen stehen aber in einem scharfen Gegensatz zur Gerechtigkeit.“ Das Gesetz verfehle zudem sein Ziel, Menschen ins Erwerbsleben einzugliedern, indem es ihnen erst abverlange, sich „würdig“ für Leistungen zu erweisen: „Leistungsgerechtigkeit wird gerne verwechselt mit alter Besitzstandsgerechtigkeit, von der ich dachte, dass sie in einer liberalen Gesellschaft überwunden ist.“

Sachleistungen seien „Entmündigung und Stigmatisierung von Betroffenen“

ExpertInnen aus verschiedenen Arbeitsbereichen der Diakonie schilderten im Rahmen der Pressekonferenz, welche Auswirkungen die Neuregelung der Mindestsicherung für Betroffene hätten. Die geplante Auszahlung von Teilen der Mindestsicherung in Form von Sachleistungen bemängelte Ulrike Knecht von der Obdachlosenhilfe der Heilsarmee: „Das stellt zum einen eine Entmündigung von armutsbetroffenen Personen da, zum anderen eine Stigmatisierung, da zum Beispiel VermieterInnen erfahren, dass ihre MieterInnen Sozialhilfe empfangen.“ Es sei zudem nicht geklärt, ob Obdachlose auch den Anteil für Wohnungskosten erhielten, obwohl sie Ausgaben für Notquartiere, Waschsalons und ähnliches zu entrichten hätten. Wenn Menschen, die zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wurden, für diesen Zeitraum von der Mindestsicherung ausgeschlossen würden, bedeute das einen Entzug der Lebensgrundlage und mache den Erhalt einer Wohnung unmöglich: „Es ist nicht anzunehmen, dass eine solche Perspektivenlosigkeit weitere Straffälligkeit verhindert.“

Autonomie von Menschen mit Behinderung gefährdet

Martin Reidinger, Peer-Berater für selbständiges Wohnen des Diakoniewerks Gallneukirchen, sieht die Gefahr, dass Menschen mit Beeinträchtigung erst in die Autonomie begleitet werden könnten, um dann wegen Kürzungen der Mindestsicherung großen finanziellen Problemen ausgesetzt zu sein. Auch er kritisiert die zahlreichen Kann-Bestimmungen: „Es stellt sich für mich die Frage, warum man hier Willkürakte einführt. Wo bleibt hier die Würde des Menschen, nicht nur von Menschen mit Beeinträchtigung, sondern von allen, die die Mindestsicherung benötigen?“

Flüchtlinge: Arbeitsqualifizierungsbonus „eigentlich ein Malus“

Susanne Paulweber, Expertin für Sozialrecht des Diakonie Flüchtlingsdienstes, bezeichnete den „Arbeitsqualifizierungsbonus“ für Flüchtlinge als „Malus“. Sie müssten erst Deutsch auf Niveau B1 lernen, ehe ihnen die volle Mindestsicherung zugesprochen werde, bis dahin gebe es 300 Euro weniger. „Vor dem Hintergrund, dass gleichzeitig dem AMS die Mittel für Deutschkurse gekürzt werden, erscheint der ‚Malus‘ als doppelt unvernünftig.“

Kinder: Hohe Folgekosten in Kauf genommen

Die Gefährdung alleinerziehender Mütter und ihrer Kinder hob Andrea Boxhofer von der Kinder- und Jugendhilfe des Diakoniezentrums Spattstraße in Linz hervor. Eine teilzeitangestellte Alleinerziehende mit drei Kindern, die bisher ihr Gehalt mit Mindestsicherung und Wohnbeihilfe aufgestockt hätte, verliere durch die Neuregelung monatlich 296 Euro – bei einem Nettogehalt von 850 Euro im Monat. Damit würden hohe Folgekosten in Kauf genommen, so Boxhofer. Es sei kurzsichtig, jetzt an Kindern zu sparen. „Diese Kinder haben später große Probleme, sich zu integrieren und ihre Bindungsfähigkeit wird reduziert.“

 

ISSN 2222-2464

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