30.09.2020

EU-Migrationspakt: Kindernothilfe fordert Verfahren „in kindgerechter Umgebung“

Kritik an Beibehaltung von Asylzentren an EU-Außengrenze

Eine „kindgerechte Betreuung unbegleitet geflüchteter Minderjähriger“ sei noch immer nicht gewährleistet, so die Kindernothilfe. Foto: pixabay

Kritik an Beibehaltung von Asylzentren an EU-Außengrenze

Wien/Brüssel (epdÖ) – Kritik am von der EU-Kommission vorgeschlagenen „Migrationspakt“ äußert die Kindernothilfe. Konkret bemängelte die Kinderhilfsorganisation nach der Präsentation der Pläne am Mittwoch, 23. September, in einer Aussendung, dass durch die Beibehaltung von Asylzentren an den EU-Außengrenzen „eine kindgerechte Betreuung unbegleitet geflüchteter Minderjähriger noch immer nicht gewährleistet ist“. Die Kindernothilfe fordert deshalb bei der Umsetzung der von der Kommission vorgesehenen Maßnahmen, „dass insbesondere für geflüchtete Kinder geordnete rechtsstaatliche Verfahren in kindgerechter Umgebung, und außerhalb traumatisierender Lager, möglich werden“. Das Kindeswohl für geflüchtete Minderjährige und die Wahrung ihrer in der UN-Kinderrechtskonvention garantierten Rechte müssten dabei im neuen EU-Asylrecht an erster Stelle stehen.

Grundsätzlich begrüßt die Kindernothilfe den neuen „Migrationspakt“ jedoch, mit dem die Europäische Union „endlich eine nachhaltige Migrationslösung“ anstrebe. Mit dem neuen Vorschlag könnte die EU beweisen, dass sie in der Lage sei, die Aufnahme und Prüfung von Asylsuchenden nach humanitären und menschenrechtlichen Standards zu regeln.

In dem Vorschlag zu einem „Migrationspakt“ plädiert die EU-Kommission unter anderem für einen „Solidaritätsmechanismus“ bei der Verteilung von Flüchtlingen und eine effektivere Rückführung von Menschen ohne Aufenthaltsrecht in der EU.

ISSN 2222-2464

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