16.03.2024

Lohn statt Taschengeld

Michael Chalupka über die späte Umsetzung eines Menschenrechts

Eine Sozialversicherung für in Werkstätten arbeitende Menschen mit Behinderung war bereits im Regierungsprogramm 2010 vorgesehen, erinnert Michael Chalupka. (Foto: pixabay / Counselling)

Michael Chalupka über die späte Umsetzung eines Menschenrechts

Arbeiten zu können, gestalterisch tätig zu sein, gehört zum Menschsein von Anbeginn. Schon im Paradies wurde gearbeitet. Adam und Eva sollten es „bebauen und bewahren“. Die biblische Vorstellung vom Paradies war nie als Schlaraffenland gedacht, in dem einem die gebratenen Hühnchen in den Mund fliegen.

Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, so steht es in den Menschenrechten. Auch Menschen mit Behinderung, das ist in der Behindertenrechtskonvention im Artikel 27 verbrieft. Diese UN-Konvention hat Österreich im Jahr 2008 ratifiziert, und schon im Regierungsprogramm 2010 war vorgesehen, dass Menschen mit Behinderung, die in Werkstätten arbeiten, sozialversichert werden sollen, also einen Lohn statt Taschengeld und vor allem auch einmal eine Pension erhalten können. Organisationen wie die Diakonie oder die Lebenshilfe werden seitdem nicht müde, auf die Umsetzung dieser Selbstverpflichtung der Republik zu drängen.

In dieser Woche hat Sozialminister Rauch bekanntgegeben, 36 Millionen Euro bereitzustellen, um mehr Menschen mit Behinderung den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Das ist gut und erfreulich. Dann aber meint er: „Lohn statt Taschengeld für alle Menschen mit Behinderungen bleibt unser langfristiges Ziel.“ Er sei mit den Bundesländern schon im Gespräch. Mögen die Gespräche kurzfristig ihren Abschluss finden. Die Frist seit 2008 ist ohnehin schon lang genug.

ISSN 2222-2464

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