12.07.2017

Diakonie: Lehrstellen für jugendliche Asylsuchende öffnen

Neu erfundene „Wohnsitzauflage“ verhindert Arbeitsaufnahme

Die neue Wohnsitzauflage erschwert Integration und die Einbindung in den Arbeitsmarkt. Foto: Diakonie/Nadja Meister

Neu erfundene „Wohnsitzauflage“ verhindert Arbeitsaufnahme

Wien (epdÖ) – „Jugendlichen den Zugang zu Bildung und Ausbildung zu ermöglichen ist eine zukunftsweisende Idee“, freut sich die Diakonie über die Forderung, die in den letzten Tagen nun auch aus dem AMS laut geworden ist. „Mehr noch: Österreich wäre gut beraten, auch jene Jugendlichen, deren Asylverfahren negativ verläuft und die in ihr Heimatland zurückkehren müssen, ihre Zeit hier sinnvoll nützen zu lassen. Sie können vieles lernen, was ihnen – und der Welt – später überall nützlich sein wird“, ist die Diakonie Österreich überzeugt. Deutliche Kritik seitens der Diakonie erntet die Reaktion von Innenminister Sobotka, der den Vorstoß von AMS-Chef Johannes Kopf, wenigstens jenen Jugendlichen, die eine hohe Bleibewahrscheinlichkeit hätten, den Zugang zur Lehre zu ermöglichen, zurückgewiesen hat. „Mit dieser strikten Haltung befindet sich Österreich jedoch nicht im Einklang mit dem Unionsrecht“, betont Christoph Riedl, Asylexperte der Diakonie. Nach EU-Recht müsse allen Asylsuchenden, deren Asylverfahren nicht binnen 9 Monaten abgeschlossen sei, „ein effektiver Zugang zum Arbeitsmarkt eingeräumt werden“. Gerade die Asylverfahren von Jugendlichen dauerten aber in Österreich besonders lange. „Ihnen den Zugang zur Lehre zu verweigern ist somit schlicht rechtswidrig“, sagt Riedl.

Generell könne man sich in der österreichischen Asylpolitik derzeit des Eindrucks nicht erwehren, „dass es eher darum geht, Flüchtlingen das Leben so schwer wie nur möglich zu machen“ und „in jeder Hinsicht Härte zu demonstrieren“, während das Motto „Integration von Anfang an“ inzwischen offenbar „komplett vergessen“ wurde, kritisiert die Diakonie. So wurde „praktisch in letzter Sekunde“ eine weitere Hürde in das Fremdenrechtspaket eingebaut, die im Oktober wirksam wird: Asylsuchende sollen durch eine „Wohnsitzauflage“ daran gehindert werden, in ein anderes Bundesland zu ziehen, und zwar auch dann, wenn dies aus humanitären Überlegungen geboten wäre, um etwa Familientrennungen zu verhindern. Selbst dort, wo sich der Staat Geld ersparen und die Integration damit erleichtert würde, werde dies verhindert, wenn beispielsweise kostenlose Wohnmöglichkeit bei Verwandten in einem anderen Bundesland bestünde, die Betroffenen aber aufgrund der „Wohnsitzauflage“ das Bundesland nicht wechseln dürften. Diese Auflage verhindere auch, dass Asylsuchende Saisonarbeit in einem anderen Bundesland verrichten können.

ISSN 2222-2464

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