10.04.2024

Diakonie kritisiert Gesetzesentwurf zu Ukraine-Vertriebenen

Moser: „Keine Lösung für Kriegsflüchtlinge“

Dem neuen Gesetzesentwurf zufolge bekommen nicht arbeitsfähige Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine keine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis. (Foto: Depositphotos / Yanosh Nemesh)

Moser: „Keine Lösung für Kriegsflüchtlinge“

Wien (epdÖ) – Die Diakonie äußert Kritik an einem neuen Gesetzesentwurf zu Ukraine-Vertriebenen. Demnach bekommen jene Menschen keine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis, die wegen Kinderbetreuungspflichten, Krankheit oder Alter nicht arbeiten können.

„Zu Beginn des Angriffskrieges Putins gegen die Ukraine im März 2022 wurde rasche und unbürokratische Hilfe versprochen. Die erste Hilfe hat tatsächlich gut geklappt, auch weil viele Österreicher:innen Wohnraum zur Verfügung gestellt haben. Doch jetzt liegt ein Gesetzesvorschlag vor, der weder unbürokratisch ist noch eine Hilfe für die in Österreich lebenden Ukraine-Vertriebenen“, kritisiert Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser.

Statt eines lange geforderten Ukrainer:innen-Gesetzes, das eine verlässliche Bleibe- und Integrationsperspektive für Ukraine-Vertriebene biete, komme eine für Arbeitsmigrant:innen vorgesehene Regelung, nach der Ukraine-Vertriebene eine Aufenthaltsbewilligung (Rot-Weiß-Rot-Karte plus) beantragen können. „Das ist der völlig falsche Ansatz“, betont Moser, „denn es geht nicht um Arbeitsmigrant:innen, die aus Nicht-EU-Ländern zuwandern wollen, sondern um Kriegsflüchtlinge. Zu diesen zählen auch Kranke, Verletzte und Frauen mit Kindern. Für diese bietet der vorliegende Vorschlag keine Lösung. Es ist ein Gesetz für ganz wenige.“

Die neue Regelung gilt nur für Ukraine-Vertriebene, die seit ihrer Ankunft in Österreich 12 Monate über der Geringfügigkeitsgrenze gearbeitet haben. Nur sie können die nun vorgeschlagene Aufenthaltsbewilligung beantragen. Außerdem müssen Ukraine-Vertriebene nachweisen – wie in den Kriterien der Rot-Weiß-Rot-Karte plus vorgesehen – dass sie die Kosten für eine Wohnung selbst bestreiten können und zusätzlich mindestens 1.200 Euro sowie für jedes Kind weitere 188 Euro verdienen.

„Wer also ein zu geringes Einkommen hat, kommt für diese Lösung nicht in Frage. Das heißt: Der Gesetzesvorschlag wird vielen Menschen aus der Ukraine – vor allem Frauen, die wegen Kinderbetreuungspflichten, Krankheit oder Alter nicht Vollzeit arbeiten können – keine Perspektive bieten“, unterstreicht die Diakonie. Zudem verlieren jene Menschen die Grundversorgung, die mehr als 110 Euro pro Monat verdienen.

„Eigentlich wurde beschlossen, die Zuverdienstgrenze für Ukraine-Vertriebene anzuheben. Niederösterreich, Salzburg und Kärnten haben dies allerdings nicht umgesetzt. Damit hatten Ukraine-Vertriebene, die in diesen Ländern in der Grundversorgung sind, nicht die Möglichkeit, über der Geringfügigkeitsgrenze dazu zu verdienen – und sind damit nun auch vom dauerhaften Aufenthalt ausgeschlossen“, so die Diakonie.

ISSN 2222-2464

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