18.06.2022

Zum Schämen

Michael Chalupka über die rechtswidrige Indexierung der Familienbeihilfe

„Man hat ein rechtswidriges Gesetz beschlossen. Auf dem Rücken von Frauen, die wir dringend brauchen, und ihren Kindern, die die Mütter vermissen“, schreibt Michael Chalupka zur rechtswidrigen Indexierung der Familienbeihilfe. (Foto: geralt/pixabay)

Michael Chalupka über die rechtswidrige Indexierung der Familienbeihilfe

Frauen aus Rumänien betreuen alte Menschen in Österreich. Sie tun das in ihren Haushalten, 24 Stunden am Tag. Ihre Kinder müssen sie zu Hause lassen. Die werden vom Vater oder von der Oma betreut. Kinder wachsen ohne ihre Mütter auf. Diese Frauen arbeiten in Österreich und bezahlen hier ihre Steuern und Sozialabgaben, wie alle anderen auch. Eine Bundesregierung unter Kanzler Kurz hat gemeint, ihnen die Kinderbeihilfe kürzen zu müssen.

Alle, die das beschlossen hatten, wussten, dass es rechtswidrig war, sie wussten aber auch, dass der Europäische Gerichtshof nicht so schnell arbeitet. Nun, Jahre später, ist das Urteil da, und man weiß, was man immer wusste. Man hat ein rechtswidriges Gesetz beschlossen. In der Zwischenzeit mussten Kinder unter schlechteren Bedingungen aufwachsen, als es europäisches Recht garantiert hätte. Jetzt muss Österreich mit erheblichem Aufwand die Gelder nachzahlen, die es den Müttern rechtswidrig vorenthalten hat. Dass es so enden würde, war von Anfang an klar. Aber man wollte ein Zeichen setzen, ein Zeichen auf dem Rücken von Frauen, die wir dringend brauchen, und ihren Kindern, die die Mütter vermissen.

Schämt sich denn niemand dafür? Im Buch Jesus Sirach heißt es: „Man schämt sich oft, wo man sich nicht schämen müsste, und billigt oft, was man nicht billigen sollte.“ Wenn es offensichtlich ist, dass man gebilligt hat, was nicht zu billigen ist, dann ist es Zeit, sich zu schämen.

ISSN 2222-2464

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