21.03.2015

Welt-Down-Syndrom-Tag: Keine Abtreibung wegen Behinderung

Diakonie: Unerträgliche Unterscheidung zwischen wertem und unwertem Leben

Die so genannte eugenische Indikation, nach der Kinder mit Behinderung ohne Angabe von weiteren Gründen bis zum Tag der Geburt abgetrieben werden können, muss dringend gestrichen werden, fordert die Diakonie-Österreich am Welt-Down-Syndrom-Tag. Foto: Diakoniewerk

Diakonie: Unerträgliche Unterscheidung zwischen wertem und unwertem Leben

Wien (epdÖ) „Dass in Österreich noch immer zwischen wertem und unwertem Leben unterschieden wird, ist unerträglich“, betont Diakonie-Direktor Michael Chalupka anlässlich des Welt-Down-Syndrom-Tages am 21. März. Die so genannte eugenische Indikation, nach der Kinder mit Behinderung ohne Angabe von weiteren Gründen bis zum Tag der Geburt abgetrieben werden können, muss „dringend gestrichen werden“, fordert der Direktor der Diakonie-Österreich. Die Fristenlösung müsste dafür „keineswegs angetastet“ werden.

Auch die Vereinten Nationen haben Österreich im Jahr 2013 im Rahmen der ersten Staatenprüfung zur Umsetzung der „UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ dazu aufgefordert, die eugenische Indikation abzuschaffen, erinnert Chalupka. Dennoch habe erst vor kurzem die Bundesregierung signalisiert, an dieser Situation festzuhalten. Anders in Deutschland: Dort wurde bereits 1995 die „diskriminierende Regelung“ abgeschafft. Chalupka: „Österreich sollte sich hier ein Beispiel nehmen.“

In Deutschland sind Abtreibungen straffrei möglich, wenn die körperliche und seelische Gesundheit der Mutter gefährdet ist. Das löse laut Chalupka freilich das Problem der Spätabtreibungen nach positiver Diagnose einer Behinderung nicht, aber: „Es geht nicht mehr – wie bei der eugenischen Indikation – darum, ob ein werdendes Leben lebenswert ist, oder nicht.“

Offizielle Statistiken zum Thema (Spät-)Abtreibungen gibt es in Österreich keine. Seitens der WHO wird allerdings die Zahl von Lebendgeburten von Kindern mit Down Syndrom erhoben, die Rückschlüsse auf frühzeitigen Schwangerschaftsabbruch zulässt. „Statistisch gesehen, wird ein Kind von 800 mit Trisomie 21 geboren. Das ergäbe für Österreich knapp 100 Geburten pro Jahr. Tatsächlich wurden im Jahr 2012 aber nur 6 Kinder mit Down Syndrom geboren. Das heißt, dass wir davon ausgehen können, dass über 90% der Schwangerschaften mit positiver Diagnose auf Trisomie 21 abgebrochen werden“, rechnet Chalupka vor.

Gesellschaftliche Rahmenbedingungen seien dafür Voraussetzung, ob sich werdende Eltern für ein Kind mit Behinderung entscheiden. Natürlich sei das Leben mit einem Kind mit Behinderung „nicht einfach“. Chalupka: „Erst wenn soziale Dienstleistungen und Beratungsangebote ausreichend verfügbar sind, werden sich Eltern diese Entscheidung auch zutrauen.“

ISSN 2222-2464

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