Kirchenaustritt privatisieren?
Oberkirchenrat Kauer "äußerst skeptisch" gegenüber Vorschlägen der Verwaltungsreformkommission
Oberkirchenrat Kauer „äußerst skeptisch“ gegenüber Vorschlägen der Verwaltungsreformkommission
Wien, 11. April 2001 (epd Ö) Den Vorschlag der Verwaltungsreformkommission, Kirchenaustritte nicht mehr von der Bezirkshauptmannschaft bzw. dem Magistrat entgegennehmen zu lassen, beurteilt der juristische Oberkirchenrat der Evangelischen Kirche A.B., MMag. Robert Kauer, äußerst skeptisch: „Der Bericht der Verwaltungsreformkommission nennt keine Alternative. Wenn daran gedacht sein sollte, die jeweilige Kirche bzw. Religionsgemeinschaft für die Entgegennahme von Austrittserklärungen zuständig zu machen, dann ist dieser Vorschlag irreal und undurchführbar, weil z. B. die Römisch-katholische Kirche ebenso wie der Islam einen Austritt rechtlich gar nicht vorsieht.“ Die Evangelischen Kirchen seien in dieser Frage „gebrannte Kinder, wurde doch in der Zeit des Austrofaschismus 1934 bis 38 der Austritt aus der Mehrheitskirche und der Eintritt in eine evangelische Kirche besonders erschwert“. Eine „Privatisierung“ des Kirchenaustritts erscheine außerordentlich schwierig, da am Religionsbekenntnis eine Reihe von Rechtsfolgen, wie etwa der Anspruch auf Religionsunterricht, hängen. Zum Vorgang selbst erklärte Kauer, ein Kontakt mit den Evangelischen Kirchen sei von der Verwaltungsreformkommission nie gesucht worden.
ISSN 2222-2464