05.06.2015

Bischof Michael Bünker: „Gerechten Krieg gibt es nicht“

Fördern militärische Einsätze den Frieden? - Podiumsdiskussion im Wiener Albert Schweitzer Haus

Ein "gerechter Krieg" sei heute theologisch nicht mehr rechtfertigbar, so Bischof Michael Bünker bei einer Podiumsdiskussion in Wien. Im Bild: Ein US-amerikanischer Soldat im Einsatz im Irak 2009. (Foto: Wikipedia/Spc. Michael J. MacLeod)

Fördern militärische Einsätze den Frieden? – Podiumsdiskussion im Wiener Albert Schweitzer Haus

Wien (epdÖ) – Von einer theologischen Warte aus kann es einen „gerechten Krieg“ nicht geben. Das betonte Bischof Michael Bünker am Mittwoch, 3. Juni, bei einem Podiumsgespräch zum Thema „Der ‚gerechte‘ Krieg. Fördern militärische Einsätze den Frieden?“ Die Diskussion, die von der Evangelischen Akademie und der Evangelischen Kirche organisiert wurde, fand im Rahmen der internationalen Konferenz „Information Society at the Crossroads“ an der Technischen Universität Wien statt.

Nachdem die Kirchen den „gerechten Krieg“ bis weit ins 20. Jahrhundert propagiert hätten, bestehe in der Ökumene heute der Konsens, dass ein „gerechter Krieg“ nicht theologisch zu rechtfertigen ist, erklärte Bünker. Er verwies dabei auf die warnenden Beispiele der Vergangenheit, in der Kirchen immer wieder kriegerischen Aktivitäten einen religiösen Nährboden gaben. „Während des Ersten Weltkriegs haben die Politiker und Geistlichen aller beteiligten Mächte propagiert, dass Gott auf ihrer Seite ist, das kann ja schon von Seiten der Logik nicht funktionieren“, so Bünker.

Heute seien sich die Kirchen einig, dass ein gerechter Krieg theologisch nicht legitimierbar ist, stattdessen müsse man viel eher Gegebenheiten schaffen, um Gewalt zu vermindern und schlussendlich zu überwinden. Kirchen könnten in diesem Bestreben einen wichtigen Beitrag leisten, so sei dies beispielsweise auch bei der friedlichen Revolution in der ehemaligen DDR geschehen. Angesichts der heutigen Konflikte seien humanitäre Interventionen zwar oftmals das letzte Mittel, trotzdem gehe auch ihnen letztendlich immer politisches Versagen voraus.

Auch für Pete Hämmerle vom Internationalen Versöhnungsbund ist das Konzept eines „gerechten Kriegs“ ein „Widerspruch in sich selbst“. Krieg bedeute letztendlich immer Leid und Tod, während Gerechtigkeit allen Menschen ein gutes Leben unter dem Schutz der grundlegenden Menschenrechte ermögliche. Deswegen würden diese beiden Termini für ihn keinen Zusammenhang ergeben. Letztendlich seien kriegerische Operationen in der Vergangenheit meistens auch nicht erfolgreich verlaufen, sagte Hämmerle und verwies auf den Irakkrieg und Afghanistan: „Friedenspolitik und Kooperation müssen kriegerischen Missionen immer vorgezogen werden.“

Für den Präsidenten der Oesterreichischen Nationalbank Claus Raidl ist das Konzept des „gerechten Kriegs“ unter gewissen Voraussetzungen durchaus berechtigt. „Wenn Krieg einen gerechten Grund hat und als letzter Ausweg gilt, kann er durchaus gerechtfertigt sein“, meinte Raidl, der in diesem Zusammenhang auf den Krieg der Alliierten gegen die Nazi-Diktatur verwies. Des Weiteren dürfe man angesichts der aktuellen politischen Lage nicht die Augen verschließen. Für ihn sind festgelegte Kriterien für einen gerechten Krieg in manchen Zusammenhängen erfolgversprechender als andauerndes erfolgloses Verhandeln.

Der Friedensforscher Thomas Roithner widersprach hier Raidl: „Seit Ende des Zweiten Weltkriegs haben nur 4,4 Prozent aller militärischen Interventionen einen Krieg beendet“. Angesichts dieser geringen Zahl müsse man feststellen, dass kriegerisches Eingreifen von außen in den seltensten Fällen den erhofften Effekt bringt. Dies hätte sich auch bei den jüngsten Konflikten beispielsweise in Libyen oder der Ukraine bewahrheitet.

Für die Völkerrechtlerin Christina Binder stellt sich die Frage nach einem gerechten Krieg von rein rechtlicher Seite nicht. Vielmehr normiere die diesbezüglich einschlägige Satzung der Vereinten Nationen ein Gewaltverbot, das die Anwendung bewaffneter Gewalt als solches verbiete und von dem nur klar umgrenzte Ausnahmen (Selbstverteidigung, Maßnahmen kollektiver Sicherheit mit Mandat des Sicherheitsrats) zulässig sind. Die Anwendung von Gewalt ist also primär dahingehend zu beurteilen, ob sie gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot verstößt und insofern rechtswidrig ist. Eine gewisse Frage der „Gerechtigkeit eines Krieges“, so Binder, stelle sich lediglich im Zusammenhang mit Fragen der humanitären Intervention, d.h. der Gewaltanwendung durch einzelne Staaten im Fall schwerster Menschenrechtsverletzungen in einem anderen Staat wenn z.B. der Sicherheitsrat aufgrund des Vetos einzelner seiner ständigen Mitglieder blockiert ist. Zwar bleibe eine solche humanitäre Intervention völkerrechtswidrig, moralisch könne der Einsatz militärischer Gewalt, um den Menschenrechtsverletzungen Einhalt zu gebieten, allerdings als legitim – „gerecht“ – erscheinen. Eine rechtliche Beurteilung stoße hier an seine Grenzen. Weitere Herausforderungen für das Völkerrecht ergeben sich durch  neue Formen der Kriegsführung – es gibt nicht mehr zwei Armeen, die sich gegenüberstehen, nachdem der Krieg erklärt wurde. Vielmehr treten vermehrt nichtstaatliche Akteure – Stichwort internationaler Terrorismus – auf den Plan. Auch die Zuhilfenahme von Robotik, beispielsweise durch unbemannte Drohnen, sei im Völkerrecht noch nicht eindeutig festgelegt.

ISSN 2222-2464

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