28.07.2009

ArbeitnehmerInnen in Sozialberufen massiv benachteiligt

Diakonie kritisiert die geplante Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes

Diakonie kritisiert die geplante Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes

Wien (epd Ö) – Die Diakonie kritisiert die geplante Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG), die heute im Ministerrat beschlossen werden soll. In einer Presseaussendung der Diakonie heißt es, dass „zwei wesentliche Punkte aus dem ursprünglichen Gesetzesentwurf wieder entfernt wurden“. Die Folge sei mangelnde Durchlässigkeit in Sozial- und Gesundheitsberufen. Einerseits werde einzelnen Berufsgruppen im Bereich Behinderung der Zugang zur Pflegeausbildung erschwert, andererseits würden Anrechnungsmöglichkeiten bei Ausbildungen verwehrt: „ArbeitnehmerInnen in Sozialberufen werden dadurch massiv benachteiligt“, so die Diakonie.

Im ursprünglichen Entwurf der GuKG-Novelle sei die Ausweitung des Personenkreises für den Zugang zum Ausbildungsmodul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ auch für Angehörige von Berufsgruppen mit psychologischer und pädagogischer Qualifikation vorgesehen. „Wird diese Regelung nicht umgesetzt, ist Stillstand bei der Versorgung von Menschen mit Behinderungen zu befürchten, da zusätzliches Fachwissen nur erschwert erworben werden kann.“

Appell an Regierungsparteien

Auch die Anrechnungsmöglichkeit von Ausbildungen in Sozialberufen auf jene der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung sei offenbar aus dem Begutachtungsentwurf gestrichen worden. Eine flexible Gestaltung der Sozial- und Gesundheitsberufe sei jedoch Gebot der Stunde, heißt es weiter. „Ausbildungsanrechnungen schaffen die Möglichkeit, sich leichter Kompetenzen anzueignen und weitere Ausbildungen zu absolvieren. Eine Ausgrenzung der Personen speziell in Sozialberufen ist daher unverständlich.“

Die Diakonie appelliert daher an die Regierungsparteien, diese zwei dringend notwendigen Punkte wieder in die Novellierung des GuKG aufzunehmen, um Verbesserungen in der Versorgung von pflegebedürftigen Personen zu schaffen.

Positiv bewertet die Diakonie, dass zukünftig bestimmte pflegerische Maßnahmen durch PflegehelferInnen ohne Aufsicht geleistet werden sollen. Dies soll unter bestimmten Auflagen mit begleitender Kontrolle möglich sein.

ISSN 2222-2464

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