18.05.2005

Zukünftig kleinere Superintendentialversammlungen

Auch weniger Mitglieder in Synode A.B. – Gleichgewicht geistlicher und weltlicher Delegierter

Auch weniger Mitglieder in Synode A.B. – Gleichgewicht geistlicher und weltlicher Delegierter

Wien, 18. Mai 2005 (epd Ö) – Jede Pfarrgemeinde entsendet je einen Abgeordneten „geistlichen und weltlichen Standes“ in die Superintendentialversammlung. Das hat die Synode A.B. am 17. Mai auf ihrer Tagung im Wiener Albert-Schweitzer-Haus mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen. Bislang galt die Regelung, dass alle PfarrerInnen der Superintendenz sowie die weltlichen Abgeordneten in der Anzahl der Pfarrstellen der jeweiligen Pfarrgemeinde der Superintendentialversammlung angehören. Ziel der neuen Regelung ist die Verkleinerung der Superintendentialversammlungen. Allerdings haben die Superintendentialversammlungen die Möglichkeit, in der Superintendentialgemeindeordnung die Zahl der stimmberechtigten geistlichen und weltlichen Abgeordneten für die nächste Funktionsperiode zu erhöhen.

Zur Zusammensetzung der Synode A.B. wurde gleichzeitig beschlossen, dass ihr „je zwei von der Superintendentialversammlung zu wählende Abgeordnete geistlichen und weltlichen Standes“ angehören. Superintendenzen, die mehr als 50 000 Seelen zählen, entsenden für je angefangene 20 000 Seelen je einen Abgeordneten geistlichen und weltlichen Standes. Darüber hinaus wählt die Synode selbst mit einfacher Mehrheit bis zu drei weitere Abgeordnete.

Insgesamt, so der Beschluss, darf weder in der Superintendentialversammlung noch in der Synode A.B. die Zahl der geistlichen Amtsträger die der weltlichen übersteigen. Die Änderungen treten mit Beginn des nächsten Jahres in Kraft.

ISSN 2222-2464

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