25.09.2002

Tierschutz in den Verfassungsrang erheben

Synodalausschüsse appellieren an Landtage der österreichischen Bundesländer, dem Salzburger Vorbild zu folgen

Synodalausschüsse appellieren an Landtage der österreichischen Bundesländer, dem Salzburger Vorbild zu folgen

Wien, 25. September 2002 (epd Ö) Die Synodalausschüsse der Evangelischen Kirche A.B. und der Evangelischen Kirche H.B. in Österreich appellieren an die Landtage der österreichischen Bundesländer, den Tierschutz in den Verfassungsrang der Landesgesetzgebung zu erheben. Damit könnten die Bundesländer dem Vorbild Salzburgs folgen, dessen Landtag im Frühjahr diesen Schritt setzte.

„Die Lage der Tiere, insbesondere der Nutztiere, hat sich, was deren Haltung, Transport und Verwertung betrifft, seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union hierzulande generell nicht verbessert“, heißt es in einer Resolution, die die Synodalausschüsse in einer gemeinsamen Sitzung am 19. September verabschiedet haben.

Die angestrebte Gesetzesänderung entspreche den Empfehlungen, die die 1. Europäische Ökumenische Versammlung in Basel 1989 formulierte und die auch durch die Generalsynode der Evangelischen Kirche A.u.H.B. 1990 einstimmig rezipiert wurde.

ISSN 2222-2464

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