18.10.2011

Theologe Körtner fordert Stammzellengesetz

EuGH-Urteil mit Fragezeichen - Forschung fördern und zugleich regulieren

Körtner spricht sich für eine Förderung und gleichzeitige Regulierung der Forschung an menschlichen Stammzellen (im Bild) aus. Foto: wikimedia/Nissim Benvenisty

EuGH-Urteil mit Fragezeichen – Forschung fördern und zugleich regulieren

Wien (epdÖ) – Für ein Stammzellengesetz in Österreich hat sich der Theologe und Medizinethiker Ulrich Körtner ausgesprochen. Der derzeit ungeregelte Zustand sei „forschungshemmend“, weil potentielle ForscherInnen kein rechtliches Risiko eingehen wollten, erklärt Körtner in einem Interview für die Wiener Zeitung (18. Oktober). Der Import embryonaler Stammzellen ist ebenso wenig wie die Forschung verboten, allerdings sei sie nicht gesetzlich geregelt. „Ich persönlich würde diese Forschung fördern und zugleich regulieren wollen“, betont Körtner, der auch der Bioethik-Kommission angehört und das Institut für Ethik und Recht in der Medizin leitet.

Klar spricht sich der Vorstand des Instituts für Systematische Theologie an der Evangelisch-Theologischen Fakultät in dem Interview für eine Forschung an überzähligen Embryonen aus, d.h. an jenen Embryonen, die zu Fortpflanzungszwecken gezeugt wurden und dann in der Reproduktionsmedizin übriggeblieben sind. Im Hinblick auf neue Therapien für leidende Menschen sei die Forschung hier zulässig. Einfach die gesetzliche Regelung eines anderen Landes zu übernehmen, hält Körtner für nicht sinnvoll. Was die Vorgangsweise betrifft, empfiehlt er als Vorbild die Schweiz. Dort wurde ein umfangreiches Humanforschungsgesetz auf den Weg gebracht.

Im aktuellen Urteil des EuGH, wonach Stammzellen aus menschlichen Embryonen nicht patentiert werden dürfen, ortet Körtner mehrere „Fragezeichen“, wie er am Mittwoch, 19. Oktober, in einem Kommentar für die „Kleine Zeitung“ festhielt. Zwar sei es zu begrüßen, dass der Gerichtshof auf diesem Gebiet dem Schutz der Menschenwürde in allen Phasen Nachdruck verleihe, dennoch werde die ethische Debatte über den Status des Embryos dadurch nicht beendet. Ob die befruchtete Eizelle ein Mensch mit Personenwürde sei, sei weltweit medizinisch, ethisch und rechtlich umstritten. Fragwürdig sei die Straßburger Definition, wonach auch entwicklungsfähige Zellen, die durch Klonen entstanden sind, als menschlicher Embryo verstanden werden. Schließlich gebe es „gute Gründe, die Verwendung von Embryonen für die Stammzellenforschung ethisch zu rechtfertigen“, sofern es sich um überzählige Embryonen handle. „Für den Ausschluss embryonaler Stammzellen von der Patentierbarkeit mag es rechtlich gute Gründe geben. Ihre Herstellung pauschal moralisch zu ächten, ist jedoch ethisch fragwürdig“, befindet Körtner.

ISSN 2222-2464

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