05.06.2021

Synode A.B: Oberkirchenrat A.B. ab Herbst 2022 nur mehr mit fünf Mitgliedern

Neuer Kirchenrat oder neue Kirchenrätin für Bildungsagenden

Für die Bildungsagenden - im Bild das evangelische Gymnasium in Wien-Simmering - soll künftig eine Kirchenrätin oder ein Kirchenrat zuständig sein. Foto: epd/Uschmann

Neuer Kirchenrat oder neue Kirchenrätin für Bildungsagenden

Wien (epdÖ) – Der Oberkirchenrat der evangelisch-lutherischen Kirche besteht künftig nur mehr aus fünf Mitgliedern. Das hat die Synode A.B. am Samstag, 5. Juni, in Graz beschlossen. Nach dem Pensionsantritt des geistlichen Oberkirchenrates Karl Schiefermair im September 2022 wird seine Position nicht nachbesetzt. Die Agenden Schiefermairs – etwa Bildung, Diakonie oder bestimmte Seelsorgebereiche – werden vom Bischof und anderen Mitgliedern des Oberkirchenrates verantwortet werden. Da dem Bildungsbereich und der Religionspädagogik in Zukunft eine besondere Bedeutung zukommen wird, wird dieser Bereich durch die spezielle Expertise eines Kirchenrates bzw. einer Kirchenrätin verstärkt.

Hintergrund der neuen Überlegungen ist neben der wachsenden Komplexität der Bildungsagenden auch die angestrebte engere administrative Integration der Kirchen A.B. und H.B. in der Kirche A.u.H.B. Durch die Verkleinerung des Oberkirchenrates A.B. böten sich künftig mehr Möglichkeiten bei der Ausgestaltung der neuen Strukturen in der engeren verwaltungsrechtlichen Zusammenarbeit, erklärte der juristische Oberkirchenrat Dieter Beck, der den Antrag des Oberkirchenrates A.B. den Synodalen vorstellte. Mit dem neuen Konzept soll bei einer weiterhin schlanken Leitungsstruktur die Expertise im Bereich der Bildung erhalten werden.

ISSN 2222-2464

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