04.07.2014

Gefängnisseelsorger gegen „Strom des Strafens“

Pfarrer Geist für Paradigmenwechsel im Strafrechtssystem

Gefängnispfarrer Matthias Geist (r.), hier im Gespräch mit einem Inhaftierten, kritisiert den weltweit feststellbaren "Willen zu bestrafen", der einem aufgeklärten Menschenbild entgegenstehe. (Foto: epdÖ/M.Uschmann)

Pfarrer Geist für Paradigmenwechsel im Strafrechtssystem

Wien (epdÖ) – Gegen ein „unnachgiebiges Strafen“ im Justizsystem hat sich der Wiener evangelische Pfarrer und Gefängnisseelsorger Matthias Geist gewendet. Er kritisierte in einem Kommentar für die Zeitschrift der Katholischen Sozialakademie (ksoe) anlässlich des Verwahrlosungsskandals in der Justizanstalt Stein einen weltweit feststellbaren „Willen zu bestrafen“, der einem aufgeklärten Menschenbild entgegenstehe. Mitverantwortlich für die verbreitete „Lust des Ausgrenzens“ seien Gruppen, die „ganz gewichtige Interessen im und am Strafvollzug haben“: Geist nannte Gutachter, Ermittelnde und Richter, aber auch die Justizwachegewerkschaft und die psychosozialen Betreuungsdienste, die „angeblich“ unterbesetzt und unterbezahlt seien.

Dieser „Strom des Strafens“ verlange nach einem Paradigmenwechsel, so der Seelsorger. Die Gefängniswelt sei „der Spiegel einer Gesellschaft“. Geist plädierte für eine wiedergutmachende „Restorative Justice“, die allen Betroffenen mehr bieten könne als nur Ein- und Wegsperren. Nötig für Reformen sei außerdem die Einbeziehung der Sichtweisen von Straftätern, Opfern und Angehörigen. Strafvollzug müsse eine Angelegenheit der gesamten Zivilgesellschaft werden und dürfe „nicht in eine autonome, isolierte Institution ausgelagert“ werden.

Dass es Konsequenzen nach Straftaten geben müsse, bejahte Geist – „aber mit Augenmaß, mit Menschlichkeit und mit zeitnaher Bearbeitung“. Erfahrungsgemäß würden die ersten beiden Monate einer Untersuchungshaft reichen, „um zu erkennen, was (noch) nötig ist“.

Die Diskussion über Strafrechtsbelange sollte sich die Zivilgesellschaft nicht nehmen lassen, meinte der Seelsorger. Eine Ökonomisierung des Vollzugs und eine „Vollkasko-Mentalität einer absolut versicherten Gesellschaft“, wie sie „von gewissen Fachleuten“ vertreten werde, lehne er ab. Denn: „Versöhnungsarbeit, die der Gemeinschaft aufgetragen ist, wird dadurch nicht geleistet.“

ISSN 2222-2464

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Seelsorge | Justiz

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