17.09.2014

Debatte: Verankerung des Sterbehilfe-Verbots in Verfassung

Kirchliche Stimmen für Beibehaltung der geltenden gesetzlichen Regeln

Ethische Probleme bleiben im medizinischen Alltag oft ungelöst. Im Bild: ICU-Monitore. Foto: MrArifnajafov/Wikimedia

Kirchliche Stimmen für Beibehaltung der geltenden gesetzlichen Regeln

Graz/Wien (epdÖ) – Für die Beibehaltung der aktuellen gesetzlichen Regelungen zum Thema Sterbehilfe spricht sich der Wiener Theologe und Ethiker Ulrich H.J. Körtner aus. „Es geht nicht, wie Kritiker der bestehenden Gesetzeslage behaupten, um Bevormundung und Entmündigung, sondern um den Schutz der Schwachen. Todkranke und Sterbende gehören zu den Schwächsten“, schreibt Körtner in der Tageszeitung „Kleine Zeitung“ (Ausgabe vom 14. September). Bei einer Liberalisierung der Euthanasie bestünde die Gefahr, dass Druck auf Kranke und Sterbende ausgeübt werde, die sich gegen Sterbehilfe entscheiden und am Leben bleiben möchten. Darüber hinaus zeige die Erfahrung, dass in Ländern, wo Sterbehilfe erlaubt ist, der Weg von der freiwilligen zur nichtfreiwilligen Euthanasie nicht weit sei, warnt Körtner.

Weil es um den Schutz der Schwächsten gehe, habe der Staat auch das Recht, hier Regelungen aufzustellen und deren Einhaltung zu überwachen. „Flotte Sprüche, am Sterbebett habe der Staatsanwalt nichts verloren, zeugen von einem oberflächlichen Denken. Allerdings kann es Grenzfälle geben, bei denen sich ein moralisches oder juristisches Urteil von Außenstehenden verbietet“, so Körtner. Grenzfälle müssten aber Grenzfälle bleiben und dürften nicht zur Grundlage eines Gesetzes gemacht werden.

Kritik übt Körtner am Vorschlag, das Sterbehilfeverbot in den Verfassungsrang zu heben, wie dies seit ein paar Monaten diskutiert wird. „Im medizinischen Alltag auftretende ethische Probleme, wenn es um Therapiereduktion oder Therapiebeendigung am Lebensende geht, würden dadurch nicht gelöst. Ein Verfassungsgesetz würde nur die unter Ärzten und Patienten ohnehin schon bestehende Unsicherheit vergrößern“, sagt der Medizinethiker und resümiert: „Das Recht auf Leben begründet keine Pflicht zum Leben. Das berechtigte Anliegen des Lebensschutzes darf daher nicht als Vorwand dienen, um Menschen in ihren Entscheidungen am Lebensende zu bevormunden und ihre Freiheitsrechte einzuschränken.“

Eine gegenteilige Meinung vertritt in dem Zeitungsartikel der Wiener Philosoph Peter Kampits. Aus seiner Sicht hat der Staat am Sterbebett nichts verloren, insofern spricht er sich auch „dezent, aber dennoch eindeutig“ gegen das Verbot von Sterbehilfe aus. „Aus ethischer Sicht sollte endlich ernst genommen werden, dass Lebensrecht nicht Lebenszwang und Lebensschutz nicht Lebenspflicht bedeuten können und dass anstelle von dogmatischen Einstellungen Barmherzigkeit treten sollte. So wertvoll Palliativmedizin und Hospizwesen auch sind, sie sollten nicht als Allheilmittel gegen eine autonome Gestaltung des Lebensendes ausgespielt werden.“ (Der ganze Artikel kann im Internet nachgelesen werden unter bit.ly/1uDnAkF.)

Diakonie: Recht auf menschenwürdiges Sterben

Gegen eine Verankerung des Verbots von Sterbehilfe in der Verfassung spricht sich auch die Diakonie aus, vielmehr fordert sie das Recht eines menschenwürdigen Sterbens in der Verfassung. „Tötung auf Verlangen ist in Österreich strafrechtlich verboten, das ist ausreichend“, zitiert Direktor Michael Chalupka aus der Diakonie-Stellungnahme an die Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“. „An diesem strafrechtlichen Verbot soll aus Sicht der Diakonie weder gerüttelt werden, noch soll es in den Verfassungsrang gehoben werden“, betont Chalupka, denn das Verfassungsrecht sei kein geeignetes Mittel, um derartige weltanschauliche beziehungsweise ethische Konflikte im demokratisch-pluralen politischen Gemeinwesen zu lösen. Die parlamentarische Enquete-Kommission wird sich in den kommenden Wochen mit den Fragen rund um Sterbehilfe beschäftigen und im Jänner 2015 ihren Endbericht mit Empfehlungen vorlegen.

Die Diakonie fordert in ihrer Stellungnahme, extreme Einzelfälle, in denen sich Dritte angesichts des Leides und des Bittens Sterbewilliger in unerträglichen Gewissenskonflikten wiederfinden, nicht zu übergehen. Statt einer Verfassungs-Debatte trete die Diakonie für eine Diskussion ein, wie solchen „tragic choices“ besser entsprochen werden kann. Hier verweist die Diakonie auch auf die Position der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE): „Dem Umstand, dass moralische Tragödien vorkommen können, … könnte eher durch den rechtlichen Ausweg entsprochen werden – wie es tatsächlich in einigen Ländern der Fall ist -, seltene und extreme Fälle strafrechtlich nicht zu verfolgen und daher die fälligen Rechtswege nicht zu befolgen.“ Die Prüfung von Möglichkeiten des Ausbaus des Hospiz- und Palliativwesens begrüßt die Diakonie Österreich ausdrücklich.

 

ISSN 2222-2464

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Körtner | Sterbehilfe

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