13.02.2024

Brot für die Welt kritisiert Österreichs Blockade des Lieferkettengesetzes

Schirmherr Bischof Michael Chalupka: „Wir haben kein Recht auf Ausbeutung“

Beim Lieferkettengesetz geht es um „Anständigkeit im Wirtschaften“, erklärt „Brot für die Welt“. (Foto: pixabay)

Schirmherr Bischof Michael Chalupka: „Wir haben kein Recht auf Ausbeutung“


Wien (epdÖ) – Im Dezember hat sich die EU auf ein gemeinsames Lieferkettengesetz geeinigt. Im letzten Moment aber macht Österreich einen Rückzieher. Wirtschafsminister Kocher hatte angekündigt, sich bei der endgültigen Abstimmung zu enthalten.

Frei übersetzt geht es bei dem Gesetz, um „Anständigkeit im Wirtschaften“, erklärt die evangelische Hilfsorganisation „Brot für die Welt“. Das Lieferkettengesetz würde alle Unternehmen ab 500 Mitarbeiter:innen und einem Jahresumsatz von mehr als 150 Millionen Euro dazu verpflichten ihre Handelspartner genau zu prüfen. Wenn es in einer Lieferkette Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen gibt, müssen diese Risiken bewertet und geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen werden.

Weg von freiwilligen Selbstverpflichtungen, hin zu verbindlichen Sorgfaltspflichten von Unternehmen

Brot für die Welt, die entwicklungspolitische Aktion der Diakonie und der evangelischen Kirche in Österreich, fordert einen europaweiten Paradigmenwechsel, „weg von freiwilligen Selbstverpflichtungen, hin zu verbindlichen Sorgfaltspflichten von Unternehmen“. Das EU-Lieferkettengesetz müsse nun zügig durch das Europäische Parlament und den Rat, damit das Gesetz noch vor den anstehenden EU-Wahlen verabschiedet werden kann. „Ein klarer Rechtsrahmen hilft nicht nur den ausgebeuteten Menschen und der Natur, es hilft auch den Unternehmen, die erkannt haben, dass ein gerechteres Wirtschaften langfristig allen Menschen zugutekommt“, so „Brot für die Welt“.

Die beste Hilfe ist die, die nicht vonnöten ist

Der evangelisch-lutherische Bischof und Schirmherr von Brot für die Welt, Michael Chalupka, erinnert daran, dass sich Österreich ja der sogenannten „Hilfe vor Ort“ verschrieben habe. „Was das Lieferkettengesetz angeht, kann man dazu nur sagen: die beste ‚Hilfe vor Ort‘ wäre ja diejenige, die gar nicht benötigt wird, weil Menschenrechtsverletzungen, wie Kinderarbeit oder ausbeuterische Arbeitsbedingungen und Umweltschäden präventiv verhindert werden. Wie kann es also sein, dass Wirtschaftsminister Kocher den Hardlinern unter den Industrielobbyisten nachgibt?“, fragt der Bischof. Anlässlich des Beginns der Fastenzeit – oder im evangelischen Verständnis – der Passionszeit sagt Chalupka: „Wir haben kein Recht auf Ausbeutung und auf ein Leben auf Kosten der Menschen im Süden. Wer die Menschenrechte aus vermeintlich wirtschaftlichen Vorteilen in den Produktionsländern nicht schützt, untergräbt die Werte, die unser Zusammenleben ausmachen.“

Tröstlich sei es, dass längst nicht alle Handelsunternehmen auf der Blockadeschiene unterwegs sind, unterstreicht der Bischof. Viele Unternehmen, die schon jetzt auf menschenrechtliche Standards in ihren Lieferketten achten, haben bereits im Dezember, gemeinsam mit Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen in einem „multistakeholder statement“ auf die rasche Beschlussfassung eines EU Lieferkettengesetzes gedrängt.

„Ich hoffe, dass Minister Kocher hier noch umdenkt. Klare verlässliche Rahmenbedingungen gehören zu einer funktionierenden Marktwirtschaft und sie sollten nicht auf Kosten von Kindern, Frauen und Männern gehen, die von Ausbeutung bedroht sind“, betont Bischof Chalupka.

ISSN 2222-2464

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