11.04.2007

Zuwanderung: Diakonie für Anerkennung beruflicher Qualifikation

Bestehende Ausbildungen oft nicht zur Kenntnis genommen

Bestehende Ausbildungen oft nicht zur Kenntnis genommen

Wien (epd Ö) – Die evangelische Diakonie hat am Gründonnerstag die Bundesregierung aufgerufen, in den Bereichen Asylwesen und Integration endlich aktiv zu werden. „Haft ist nicht der richtige Aufenthaltsort für Menschen, die in Österreich Zuflucht und Sicherheit vor Verfolgung suchen“, betont Diakonie-Direktor Michael Chalupka.

Kranke und Traumatisierte, Kinder und Familien sollten in Österreich Schutz genießen, so Chalupka in der Pressekonferenz. Er plädierte auch für die Anerkennung beruflicher Qualifikationen und Ausbildungen in Österreich, die außerhalb der Landesgrenzen erworben wurden. „Es kann nicht sein, dass rund 40 Prozent aller zugewanderten Menschen in Österreich unter ihren Qualifikationen arbeiten müssen, nur weil man ihre bisherigen Ausbildungen nicht zur Kenntnis nimmt.“

Chalupka sprach sich auch für ein Bleiberecht für jene Menschen aus, die bereits vor dem Jahr 2001 einen Asylantrag gestellt haben, aber bis heute auf ein Ergebnis der behördlichen Prüfung warten. Bürokratische Versäumnisse dürften hier nicht zu Lasten der Betroffenen gehen. Die Diakonie wünsche sich außerdem eine Integrationsoffensive des Bildungsministeriums, da Integration nicht nur ein Thema des Innenministeriums sei.

„Österreich muss wieder zum sicheren Hafen für Flüchtlinge werden“, ergänzte Christoph Riedl, Leiter des Diakonie Flüchtlingsdienstes. Seit 1. Jänner 2006 ist in Österreich das neue Fremdenrechtspaket in Kraft. Im vergangenen Jahr seien fünfmal so viele Asylwerber in Schubhaft gekommen wie im Jahr 2005, jeder dritte Schubhäftling sei bereits ein Asylwerber gewesen. „Die Hälfte nur auf Grund der Tatsache, dass geprüft wird, welches europäische Land für die Prüfung des Asylverfahrens zuständig ist“, so Riedl.

Es dürfe nicht sein, dass Traumatisierte, die nach Österreich geflüchtet seien, um Schutz zu suchen, unmittelbar nach Übertreten der Grenze so lange in Schubhaft genommen würden, bis geklärt sei, welche nationale Behörde zur Bearbeitung des Asylantrags zuständig sei, erklärte Chalupka. Die Einvernahme von Asylwerbern durch bewaffnete Polizisten unmittelbar an der Grenze würde Asylwerber außerdem nur einschüchtern, sagte Riedl.

ISSN 2222-2464

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