24.10.2005

Susanne Heine: Auch evangelische Ehe hat sakramentalen Charakter

Tagung der ARGE Ökumene untersuchte Eheverständnis

Tagung der ARGE Ökumene untersuchte Eheverständnis

Wien, 24. Oktober 2005 (epd Ö) – „Eheliches Leben vollzieht sich in einer menschlichen Wirklichkeit, die noch weit entfernt ist vom himmlischen Jerusalem. Belastete Biographien, Schicksalsschläge und soziale Wandlungsprozesse führen auf einen Weg voller Stolpersteine, der einem Paar viel abverlangt, ein Weg, der bewältigt werden, aber auch scheitern kann.“ Das sagte die Professorin für Praktische Theologie und Religionspsychologie an der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien, Dr. Susanne Heine, bei einer Tagung der ARGE Ökumene am 22. Oktober in Wien. Mit der Eheschließung, so Heine, beginne ein gemeinsamer Lebensweg „als Prozess, der gelingt, wenn beide nicht darauf pochen, so angenommen zu werden, wie sie eben sind, sondern wenn sie sich miteinander verändern“. In ihrem Vortrag über das evangelische Eheverständnis erläuterte die Theologin, dass Luther das Ehepaar in einen „vorgegebenen Seinszusammenhang“ gestellt habe, „den es nicht selbst gemacht, sondern den Gott geschaffen hat“. Da aber zur menschlichen Natur auch Bewusstsein, Wille, Verantwortlichkeit und Gewissen gehörten, sei die Ehe gleichzeitig auch eine „Beziehung, in der zwei einander gegenüberstehen im Glauben und in der Liebe gegenüber Gott und den Menschen.“

Nach Luther verweise die Ehe auch „auf das Mysterium der Verbindung Christi mit der Kirche“. Heine: „Indem die evangelische Ehe über den vom Schöpfer gestifteten Liebesbund hinaus auf die durch Christus zugesagte Verheißung bezogen ist, da sich zwei Getaufte einander verbinden, hat sie sakramentalen Charakter.“

Ehen nicht zwangsweise aufrechterhalten

In diesem Zusammenhang trat Heine dafür ein, dass christliche Paare, die ihren Ehewillen auch ohne formelle Eheschließung durch langjähriges treues Zusammenleben beglaubigt hätten, als Eheleute anerkannt würden. „Warum können solche Paare nicht auch zeichenhaft auf die Bundestreue Gottes in Christus verweisen?“ fragte die Theologieprofessorin.

An die Römisch-katholische Kirche richtete Heine die Anfrage, „warum Sexualität innerhalb eines neuen Ehewillens, einer Wiederverheiratung nach einer gescheiterten Ehe nicht vergebbar sein soll“. Die Referentin betonte: „Jeder Treuebruch bedeutet einen Liebesverlust und stellt eine bestehende Ehe aufs Äußerste in Frage, weil niemand garantieren kann, dass der davon betroffene Partner seine Verletzungen überwindet. Der Schaden, den Menschen an Leib und Seele nehmen, wenn sie zur Aufrechterhaltung einer destruktiven Beziehung gezwungen werden, kann nicht verantwortet werden.“ Werde eine real nicht mehr existierende Ehe als unauflöslich erklärt, bleibe die Rechtfertigung durch Gott ein leeres Wort.

Anspruch der Unauflöslichkeit

Die Theologin unterstrich jedoch, dass der Anspruch der Unauflöslichkeit der Ehe bleibe. Er werde „durch Scheitern und Neuanfang gerade deshalb nicht aufgehoben, weil der Lebensweg jedes christlichen Menschen in die Zusage eines größeren Bundes eingebettet“ sei. Ob eine Ehe gelinge, hänge nicht allein vom menschlichen Tun ab, sondern bleibe stets „eine Frage der Gnade und des Glaubens“.

Die Tagung der Arbeitsgemeinschaft Ökumene „Ehe wozu? Ehe wohin? – Spurensuche in den christlichen Traditionen“, an der auch Bischof Mag. Herwig Sturm, Weihbischof DDr. Helmut Krätzl und der rumänisch-orthodoxe Bischofsvikar Dr. Nikolae Dura teilnahmen, fand vom 21. bis 23. Oktober im Wiener kardinal könig haus statt.

ISSN 2222-2464

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