02.09.2004

Schumann: Dienstrecht kein Selbstzweck

VEPPÖ-Hauptversammlung tagte in Waiern

VEPPÖ-Hauptversammlung tagte in Waiern

Waiern, 1. September 2004 (epd Ö) „Der Stand der Pfarrerinnen und Pfarrer muss in erster Linie nicht dienstrechtlich, sondern immer theologisch betrachtet werden”, sagte der Vorsitzende des Vereins Evangelischer Pfarrerinnen und Pfarrer in Österreich (VEPPÖ), Dr. Stefan Schumann, in seinem Bericht bei der Hauptversammlung des VEPPÖ am vergangenen Montag, 30. August, in Waiern/Kärnten. Das Dienstrecht habe keinen Selbstzweck, sondern die theologischen Bedingungen des Berufes „zu beschreiben und zu sichern“. Es gebe derzeit in der Kirchenleitung „im Extremfall” die Meinung, dass keine neuen Pfarrerinnen und Pfarrer mehr in das definitive Dienstverhältnis aufgenommen werden dürften, „um keine Dauerschuldverhältnisse einzugehen”. Dies geschehe aufgrund von Berechnungen innerhalb der Kirchenleitung, „wie viele Pfarrerinnen und Pfarrer unsere Kirche in Zukunft noch gebrauchen kann, wenn Evangelische nach der Bevölkerungsstatistik immer weniger und weniger werden.”

Das Themenfeld der Versetzbarkeit und Kündbarkeit geistlicher Amtsträger und Amtsträgerinnen sei nun wieder eröffnet „und wieder wird es erst rechtlich anstatt theologisch betrachtet“, kritisierte Schumann. In dem Zusammenhang verwies der VEPPÖ-Vorsitzende darauf, dass immer mehr befristete Dienstverhältnisse geschlossen würden mit jungen Kolleginnen und Kollegen aus Deutschland, „was immer auch eine Unsicherheit zu deren Zukunft eröffnet”. Nach den zumeist fünf Jahren im Dienst der Evangelischen Kirche in Österreich stelle sich häufig für diese Kolleginnen und Kollegen die Frage, ob sie nicht die rechtlichen Zulassungsbedingungen für einen dauerhaften Dienst in der Evangelischen Kirche in Österreich absolvieren.

In Bezug auf die Zufriedenheitsbefragung des VEPPÖ zeigte sich Schumann zufrieden: „Wir sind jetzt in der Auswertungsphase. Rund 55 Prozent der 332 ausgesendeten Fragebögen sind zurückgeschickt worden.” Damit sei die Aktion „sehr erfolgreich“.

Sturm: Anstellung bedeutet Verpflichtung über 40 Jahre

In der anschließenden Diskussion betonte Bischof Mag. Herwig Sturm, dass es bei der Anstellung von Pfarrerinnen und Pfarrern darum gehe, eine Verpflichtung über 40 Jahre einzuhalten, „und dies auch gegenüber Witwen oder Kindern der Kolleginnen und Kollegen”. Dies wolle ausführlich bedacht sein.

Oberkirchenrätin Dr. Hannelore Reiner bemerkte, dass es derzeit unproblematisch sei, Kolleginnen und Kollegen etwa aus Deutschland in einen befristeten Dienst in der Evangelischen Kirche in Österreich aufzunehmen: „Diese Pfarrerinnen und Pfarrer wissen um ihre befristete Anstellung und die Konsequenzen daraus.” Überwiegend handle es sich um Kolleginnen und Kollegen aus Norddeutschland oder Sachsen, die derzeit keine Anstellung in ihren Heimatkirchen bekämen. „Kommen sie von uns zurück nach Deutschland, sieht das oft anders aus“, so die Personalreferentin.

ISSN 2222-2464

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