14.04.2011

Schrauf: Gegen das Vergessen von Unrecht

Symposion "Der Mensch und sein Recht auf Unvollkommenheit" zum 70. Jahrestag der Ermordung von 64 BewohnerInnen des Diakoniewerks Gallneukirchen

Der Gedenkstein wurde nun um die Namen der Opfer erweitert. Bild Diakoniewerk

Symposion „Der Mensch und sein Recht auf Unvollkommenheit“ zum 70. Jahrestag der Ermordung von 64 BewohnerInnen des Diakoniewerks Gallneukirchen

Linz (epd Ö) – Vor 70 Jahren wurden 64 Menschen, die im Diakoniewerk Gallneukirchen ihr Zuhause hatten, von der SS abgeholt und im Zuge des NS-Euthanasieprogramms ermordet. Mit einem Symposion soll heute „Erinnerungsarbeit gegen das Vergessen von Unrecht“ geleistet werden, wie die Rektorin des Diakoniewerks, Christa Schrauf, am Donnerstag, 14. April, bei einer Pressekonferenz in Linz erklärte. Bewusst wurde dafür der Titel „Der Mensch und sein Recht auf Unvollkommenheit“ gewählt. An dem Symposion werden von Donnerstagabend bis Freitagnachmittag rund 100 Personen teilnehmen und Wissenschaftler wie Anton Pelinka oder Ulrich Körtner referieren. Weil „Schuld auch benannt und bekannt werden muss, um aufgearbeitet werden zu können“, steht am Palmsonntag ein Gedenkgottesdienst in Gallneukirchen auf dem Programm, bei dem vor dem nun um die Namen der Opfer erweiterten Gedenkstein von 1991 auch Blumen abgelegt werden.

Das Diakoniewerk wolle nicht nur das „dunkelste“ Kapitel seiner Geschichte wissenschaftlich aufarbeiten und nach der Rolle der damals Verantwortlichen fragen, auch heutige Tendenzen müssten benannt werden, durch die das Lebensrecht von Menschen angetastet werde. Tatsache sei, dass „Vorstand und Schwesternschaft, egal ob auf der befürwortenden oder protestierenden Seite, mit hineinverstrickt waren und die Ermordungen nicht verhindern wollten oder konnten“. Heute gehe es nicht um ein „selbstgerechtes Erinnern der Nachgeborenen“, denn „keine und keiner weiß, wie er oder sie unter solchen Umständen gehandelt hätte“. Das Sichtbarmachen der Namen der Opfer – die meisten unter ihnen waren Kinder – sieht Schrauf als „Zeichen der Wertschätzung der dahinterstehenden Biografien und als Ausdruck des Respekts vor der Würde jeder einzelnen Person“.

Lebensrecht gilt in allen Lebenssituationen für „ausnahmslos alle“

Das Lebensrecht von Menschen gelte in allen Lebenssituationen und allen Lebensphasen, für „ausnahmslos alle“, hielt Schrauf fest. In der medialen Öffentlichkeit werde als Ideal der „stets sportliche, ewig junge und immer dynamische“ Mensch kommuniziert, Menschen mit Behinderung, alte und kranke Menschen fänden hier keinen Platz: „Aspekte von Menschsein, die dem Ideal vom perfekten Menschen nicht entsprechen, werden einfach ausgeklammert, als existierten sie nicht“. Stattdessen würden Menschen im Alter oder mit Behinderung „zum Kostenfaktor degradiert“. Das Diakoniewerk hingegen wolle Familien mit Kindern mit einer Behinderung „Mut machen und zeigen, dass sinnerfülltes gelingendes Leben auch mit Beeinträchtigung möglich“ sei. Kritisch äußerte sich Schrauf in diesem Zusammenhang über die Möglichkeiten der Pränataldiagnostik ebenso wie über die Entwicklungen in der Reproduktionsmedizin. Zudem bleibe „das Recht auf einen guten Tod“ angesichts der Medizintechnik „herausforderndes Thema“.

Historische Aufarbeitung ein „Puzzle“

Am 13. und 31. Jänner 1941 wurden insgesamt 64 Personen aus den Gallneukirchener Anstalten abgeholt und in Hartheim oder auf dem Weg dorthin ermordet, berichtete der Linzer Pfarrer Günter Merz, der die Ereignisse von damals wissenschaftlich aufgearbeitet hat. Angesichts des „Schweigens“ in den Protokollen von damals ein „mühsames Puzzle“, wie Merz bei der Pressekonferenz bemerkte. Während die erste zentral aus Berlin gesteuerte Aktion die Schwestern noch überrumpelt hätte, konnten beim zweiten Versuch am 31. Jänner mehrere ihnen anvertraute Menschen gerettet werden, indem die Schwestern ihnen etwa „Arbeitsfähigkeit attestierten, sie ins Angestelltenverhältnis übernahmen oder als Privatpfleglinge deklarierten“. Es stehe fest, dass die obersten Verantwortungsträger in Gallneukirchen, jene im Bereich der Inneren Mission und auch der damalige Bischof Hans Eder über die Aktion informiert waren. Streit zwischen langgedienten Vereinsfunktionären und der Schwesternschaft einerseits und jenen, die die Absichten des NS-Regimes durchschauten, hätten den Vorstand bis zum Sommer 1941 gelähmt und deutlich gemacht, „wie blind und gläubig die alten Nationalsozialisten innerhalb des Vorstands dem Regime begegneten“.

Erst das Eingreifen der Kirchenleitung unter Bischof Eder und der Leiterin der deutschen Diakoniegemeinschaft Auguste Mohrmann hätten zur radikalen Erneuerung der Leitung der Inneren Mission und der Schwesternschaft geführt. Merz: „Dass das die Rettung der Pflegebefohlenen förderte, ist zu vermuten, aber nicht nachweisbar.“

ISSN 2222-2464

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