13.01.2024

Privatsache?

Michael Chalupka plädiert für die öffentliche Präsenz von Religionen

Religion darf und soll auch in der Öffentlichkeit gelebt werden. Wie hier bei einem Erntedankgottesdienst in Graz. (Foto: Klaus Meitz)

Michael Chalupka plädiert für die öffentliche Präsenz von Religionen

Die Religionsfreiheit gehört zu den Menschenrechten. Niemandem soll eine Religion aufgezwungen werden, aber jede und jeder sollen ihre Religion auch ausüben können.

Nun höre ich aber immer öfter: Religion ist Privatsache. Das klingt eingängig. Denn Religion ist natürlich etwas sehr Persönliches und Intimes. Doch Religion lebt auch von der Gemeinschaft. Glaube wird gemeinsam praktiziert. An öffentlichen Orten, die für alle frei zugänglich sind.

Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass Religion auch in der Öffentlichkeit gelebt werden darf. Der evangelische Glaube wurde in Österreich erst nach dem kaiserlichen Patent von 1781 toleriert. Zuvor mussten die Evangelischen ihren Glauben gänzlich privat, ja im Geheimen leben und ihre Bibeln in den Stuben verstecken.

Erst die Französische Revolution brachte den Gedanken der Religionsfreiheit für alle als Menschenrecht. Jede und jeder soll seine Religion frei leben können, keine Religion soll über der anderen stehen.

Wer Religion nur mehr im Privaten sehen will, verschämt gelebt in den eigenen vier Wänden, der vergisst, dass die öffentliche Präsenz Religionen auch ins Gespräch zwingt, in dem sie gegenüber der Öffentlichkeit rechtfertigen müssen, was sie lehrt, was sie bewegt und welche Ziele sie hat. Religion als Privatsache ist kein Mittel gegen Fanatismus und Radikalisierung, denn die gedeihen am besten in geheimen Hinterzimmern.

ISSN 2222-2464

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