02.11.2022

Neuer Termin für Wahl der Vertretung der weltlichen Mitarbeiter*innen

Wahl am 10. Mai 2023 – Wahlstichtag ist 10. November 2022

Die Entscheidung über die Vertretung der weltlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt durch Briefwahl. Grafik: pixabay

Wahl am 10. Mai 2023 – Wahlstichtag ist 10. November 2022


Wien (epdÖ) – Aufgrund zu geringer Bewerbungen musste die Wahl für die Vertretung der weltlichen Mitarbeiter*innen, die für 10. Oktober 2022 geplant war, abgesagt werden. Daher kommt es am 10. Mai 2023 zu einem zweiten Anlauf. Hierbei wählen die sogenannten „weltlichen“ Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Vertretung gegenüber dem Dienstgeber Evangelische Kirche. Die Wahl wird ausschließlich per Briefwahl erfolgen.

Wählen können alle weltlichen Mitarbeiter*innen, die vor dem Wahlstichtag am 10. November 2022 das 16. Lebensjahr vollendet haben und bei der Evangelischen Kirche voll-, teilzeit oder geringfügig beschäftigt sind. Das passive Wahlrecht haben alle aktiv Wahlberechtigten, die die Volljährigkeit erreicht haben und am Stichtag voll- oder teilzeitbeschäftigt sind. Interessierte können ihre schriftliche Bewerbung direkt an den Vorsitzenden des Wahlausschusses, Marcel Hahn (znepry.unua@rinat.ng), schicken.

Notwendig wird die Wahl infolge der ausgelaufenen Funktionsperiode und der Novellierung der Ordnung der Vertretung der Mitarbeiter*innen (OdVM), die auf kirchenrecht.at einsehbar ist. Durch die Neuorganisation mit einem Vertretungsgremium, das aus Delegierten der Evangelischen Kirche A.B. und der Evangelischen Kirche H.B. besteht, sei – so die bisherigen Vertreter*innen – eine effektivere Arbeit für die Anliegen der weltlichen Mitarbeiter*innen möglich.

Die Vertretung der weltlichen Mitarbeiter*innen, also all jener angestellten Mitarbeitenden, die keine geistlichen Amtsträger*innen sind, kümmert sich um die arbeitsrechtlichen Interessen der Mitarbeiter*innen. Gegenüber der Evangelischen Kirche als Dienstgeberin hat die gewählte Vertretung der Mitarbeiter*innen sämtliche Vertretungsrechte, zu denen etwa das Auskunftsrecht, das Anhörungsrecht, das Äußerungs-, Beratungs- und Verhandlungsrecht sowie das Informationsrecht zählen.

ISSN 2222-2464

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