29.08.2007

Moscheebau: Evangelische Kirche warnt vor politischer Instrumentalisierung der Religionsfreiheit

Zur freien Religionsausübung gehört das Recht auf Errichtung von Moscheen – Für “Klarheit und gute Nachbarschaft“

Zur freien Religionsausübung gehört das Recht auf Errichtung von Moscheen – Für “Klarheit und gute Nachbarschaft“

Wien (epd Ö) – „Entschieden“ sprechen sich die Evangelisch-lutherische und die Evangelisch-reformierte Kirche für das Grundrecht aus, „dass Muslime in unserem Land Moscheen mit Kuppel und Minarett bauen können“. „Mit Nachdruck“ zurückgewiesen wird hingegen jede „Instrumentalisierung elementarer Religionsfreiheitsrechte für politische Zwecke“. Zur freien und ungestörten Religionsausübung gehöre das Recht auf Errichtung von Moscheen, wie der Bau von Kirchen, betonen die evangelischen Kirchen in einer Stellungnahme vom 29. August. Ein Verbot widerspreche der Verfassung. Der Bau von Moscheen mache sichtbar, dass Muslime als gleichberechtigte Bürger und Bürgerinnen akzeptiert werden. Insofern sei jede Moschee auch ein „Zeichen gelungener Integration“, so der designierte lutherische Bischof Hon.-Prof. Dr. Michael Bünker Mittwochabend in der ZIB 2. Kuppel und Minarett seien wichtige Gestaltungselemente einer Moschee, die Mehrheitsgesellschaft sollte darauf mit Verständnis und Gelassenheit reagieren, heißt es in der Stellungnahme.

Darin erinnert die Evangelische Kirche, dass sie selbst lange Zeit mit Einschränkungen der Religionsfreiheit leben musste. Aufgrund staatlicher Vorschriften mussten evangelische Kirchen ohne Türme und Kirchenfenster und ohne Eingang von der Straße errichtet werden. „Wir sind froh, dass diese Zeiten überwunden sind und wir in einem freien Rechtsstaat leben, der es den Kirchen und Religionsgesellschaften ermöglicht, ihre Religion auch öffentlich zu leben“, erklären die beiden Kirchen.

Die Evangelische Kirche trete ein für „Religionsfreiheit ohne Naivität“. Die Rechte von Kirchen und religiösen Minderheiten in muslimischen Ländern müssten verbessert und gesichert werden. „Bei uns müssen sich die Betreiber von Moscheebauten bewusst sein, dass sie mitverantwortlich sind für die Gestaltung von Religion im öffentlichen Raum. Daher braucht jeder Moscheebau die Akzeptanz in der unmittelbaren Umgebung.“ Das betreffe zum Beispiel den Brauch des öffentlichen Gebetsrufes. Religionsfreiheit finde ihre Grenzen in den Grundrechten anderer Bürgerinnen und Bürger.

Die Evangelische Kirche und ihre Gemeinden vor Ort wollen gerne mithelfen, um einvernehmliche Lösungen zu erreichen, die den örtlichen Verhältnissen gerecht werden. Im Verhältnis zu den Muslimen stehe die Evangelische Kirche für „Klarheit und gute Nachbarschaft“.

(Stellungnahme im Wortlaut: evang.at/themen/a-bis-z/islam/)

 

ISSN 2222-2464

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