08.07.2002

Kauer: „Ich kann keinen Zeitdruck erkennen“

Evangelischer Oberkirchenrat gegen überhastete Änderung des § 209 StGB

Evangelischer Oberkirchenrat gegen überhastete Änderung des § 209 StGB

Gegen eine überhastete Änderung des § 209 Strafgesetzbuch spricht sich der juristische Oberkirchenrat der Evangelischen Kirche, MMag. Robert Kauer aus.

„Bei so sensiblen Materien wie dem Jugendschutz und dem Strafrecht haben alle Justizminister und die Parlamentsparteien das Begutachtungsrecht der Kirchen beachtet, wie es in § 14 des Protestantengesetzes 1961 festgelegt ist. Es erscheint schwer verständlich, warum nun ein für junge Menschen entscheidend wichtiges Gesetz ohne jede Begutachtungsmöglichkeit durch die Kirchen im „Ruck-zuck-Verfahren“ durchgezogen werden soll, zumal ich keinen Zeitdruck erkennen kann.“

Kauer erinnerte daran, dass gerade bei den Verhandlungen um die Strafrechtsreform die Justizminister Dr. Hans Klecatsky und Dr. Christian Broda großen Wert auf die Stellungnahmen der Kirchen gelegt hatten und dass diese Stellungnahmen zum Teil in die schließlich beschlossene Reform eingegangen sind. „Mir ist unerklärlich, wie sich ein so hervorragender Jurist wie Univ.Prof. Dr. Andreas Khol in dieser sensiblen Frage unter Zeitdruck zwingen lässt und dafür das Begutachtungsrecht der Kirchen zu opfern bereit ist“, so der lutherische Oberkirchenrat.

ISSN 2222-2464

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