Gesetzesänderung: Kinder sind kein „Schaden“
Oberkirchenrätin Reiner: "Freue mich, dass Anliegen der Kirchen, Familien und Diakonie Gehör gefunden haben" - Theologe und Bioethiker Körtner kritisiert Gesetzesentwurf
Oberkirchenrätin Reiner: „Freue mich, dass Anliegen der Kirchen, Familien und Diakonie Gehör gefunden haben“ – Theologe und Bioethiker Körtner kritisiert Gesetzesentwurf
Wien (epd Ö) – Positive Reaktionen kommen aus der Evangelischen Kirche auf die geplante Gesetzesänderung, wonach aus der Geburt eines behindert geborenen Kindes künftig kein Schadenersatzanspruch abgeleitet werden kann. „Wir begrüßen die Initiative von Justizministerin Bandion-Ortner“, erklärt Oberkirchenrätin Hannelore Reiner gegenüber epd Ö. Reiner, die als Vertreterin der Evangelischen Kirche am Runden Tisch zu dieser Thematik im Justizministerium teilgenommen hatte, zeigt sich erfreut, „dass die Anliegen der Kirchen, der Familien und der Diakonie hier Gehör gefunden haben und sich nun juristisch auswirken“.
Der Änderungsentwurf der Bundesministerin betrifft Paragraph 1293 des ABGB. Diesem soll ein zweiter Absatz hinzugefügt werden, in dem es wörtlich heißt: „Aus dem Umstand der Geburt eines Kindes können weder das Kind noch die Eltern noch andere Personen Schadenersatzansprüche geltend machen. Ausgenommen davon sind Schadenersatzansprüche aus einer Verletzung des Kindes während der Schwangerschaft oder der Geburt.“ Hintergrund der Initiative war die bisherige „missverständliche Judikatur des OGH, wonach Ärzten Unterhaltspflichten auferlegt wurden im Fall der Geburt behinderter Kinder aufgrund von Beratungsfehlern“, so Justizministerin Bandion-Ortner bei der Präsentation des Entwurfs. So sei ein „gewisser Haftungsdruck“ für die Ärzte entstanden, der es nicht ausschloss, „dass Eltern zur Abtreibung eines womöglich behinderten Kindes verhalten wurden“.
Körtner: Gesetzesentwurf ist „kurzsichtiger populistischer Hüftschuss“
Scharf kritisiert hat den Änderungsentwurf der Wiener Professor für Systematische Theologie Ulrich H.J. Körtner. In einem Gastkommentar in der Tageszeitung „Die Presse“ vom 20. Dezember erklärt der Bioethiker: „Wer ein Gesetz verabschiedet, das Schadenersatzklagen bei gravierenden Diagnosefehlern, das heißt bei ärztlichem Fehlverhalten ausschließt, handelt unverantwortlich und zynisch.“ Ohne entsprechende gesetzliche und finanzielle Vorkehrungen sei die Initiative der Justizministerin „alles andere als ein mutiger Schritt, vielmehr ein kurzsichtiger populistischer Hüftschuss“. Letztlich ziele die geplante Gesetzesnovelle gegen das geltende Abtreibungsrecht. Sie stelle die Zulässigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs aufgrund einer embryopathischen Indikation infrage und „damit die Pränataldiagnostik insgesamt“. Körtner betont, die embryopathische Indikation im österreichischen Strafgesetzbuch diskriminiere nicht behinderte Kinder, sondern sei mit dem Respekt vor der Schwangeren begründet, die sich entscheiden müsse, „ob sie sich einem Leben mit der schweren Behinderung eines Kindes gewachsen fühlt oder nicht“.
ISSN 2222-2464