15.10.2010

Gefangenenseelsorger Geist und Evangelische Akademie Wien starten „Projekt Strafrechtsethik“

Für Verbesserungen im Umgang mit Strafgefangenen

Gefangenenseelsorger Matthias Geist

Für Verbesserungen im Umgang mit Strafgefangenen

Wien (epd Ö) – Über 8600 Menschen in Österreich leben derzeit in einem Gefängnis. „Das ist, im europäischen Vergleich, eine relativ hohe Zahl“, sagt der evangelische Gefangenenseelsorger Matthias Geist. Zwar sollten Maßnahmen wie das Strafrechtsänderungsgesetz von 2008 oder die jüngst heftig diskutierte elektronische Fußfessel, die Häftlingszahlen reduzieren, „doch der Erfolg scheint auszubleiben“. In Zusammenarbeit mit der Evangelischen Akademie hat Geist das „Projekt Strafrechtsethik“ ins Leben gerufen. Strafrechtsethik sei in Österreich ein völlig neues Thema, obwohl es in anderen europäischen Ländern schon seit einigen Jahren Teil der öffentlichen Debatten ist. Noch handelt es sich bei dem Projekt um einen reinen Diskurs. Am Mittwochabend, 13. Oktober, diskutierten vier ExpertInnen in der Evangelischen Superintendentur in Wien über dieses Thema.

 

„Bedingte Entlassung als wichtigster Schritt zur Resozialisierung“

 

Für die Strafverteidigerin Alexia Stuefer ist es erfreulich, dass die Inanspruchnahme von Bewährungshilfe gestiegen ist, was sich sehr positiv auf die Resozialisierung auswirke. Umso mehr ärgert Stuefer, dass viele Entlassene immer noch keine Chance auf Bewährungshilfe hätten. Die Strafverteidigerin kritisierte das oftmals unkooperative Verhalten der Kriminalpolizei, hier herrsche „Nachholbedarf“.

 

„Recht kann zu Unrecht werden und umgekehrt“

 

Manfred Seeh von der Tageszeitung „Die Presse“ stellte die Frage in den Raum, was Straftaten verhindere. Laut Seeh seien dafür nicht etwa abschreckende Strafen verantwortlich, sondern vielmehr gesellschaftliche Normen. Als Beispiel dafür nannte Seeh den Umstand, dass Länder, in denen die Todesstrafe praktiziert wird, trotzdem oft eine weitaus höhere Mordrate hätten als Länder ohne Todesstrafe. Im Namen des Rechts passiere oft auch großes Unrecht. Hier nannte Seeh die Abschiebung zweier achtjähriger Mädchen aus Österreich. Dabei verstecke man ethisch falsches Verhalten unter dem Deckmantel der Gesetzeslage.

 

„Will man Menschen helfen oder Anzeigen produzieren?“

 

„Standard“-Journalist Michael Möseneder kritisierte, dass polizeiliche Maßnahmen zu oft für den Populismus der Parteien benutzt werden. Hierbei nannte Möseneder die Drogenproblematik: Im letzten Jahr seien zwar über 23.000 Anzeigen wegen illegalen Besitzes von Suchtmitteln eingegangen, über drei Viertel davon aber wegen Besitz von Cannabis, für Möseneder „Alibiaktionen, die den Menschen nicht helfen und viel Geld kosten“. Geld, das laut Möseneder viel eher in Präventivmaßnahmen, Arbeit mit sozial schwachen Jugendlichen oder die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität investiert werden müsste.

 

„Grundrechte müssen gestärkt werden“

 

Für die Universitätsprofessorin für Kriminologie Katharina Beclin müsse in Zukunft wieder verstärkt auf die Grundrechte der Menschen eingegangen werden. Denn das Grundrecht sei immer die Basis für alle weiteren rechtlichen Abläufe. Um das Bewusstsein für die Grundrechte wieder zu stärken, müssten vor allem an der Ausbildung für JuristInnen und PolizistInnen Änderungen vorgenommen werden. Des Weiteren bemängelte Beclin, dass nur Strafdiskussionen, allerdings nie Präventivdiskussionen in der Öffentlichkeit geführt würden. Die Zweckmäßigkeit einer Freiheitsstrafe sei keinesfalls nachweisbar, so Beclin.

 

Matthias Geist ist es vor allem wichtig, diese Thematik auch in Österreich an die Öffentlichkeit zu tragen. Außerdem müsse man „ganz genau darauf schauen, wohin das Geld im Justizwesen fließt“, so Geist. Die nächste Podiumsdiskussion zum Thema Strafrechtsethik wird am 6. Dezember in der Evangelischen Superintendentur in der Hamburgerstraße stattfinden. Nähere Informationen unter www.evang-akademie.at/.

ISSN 2222-2464

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