Frist für Abmeldung vom Religionsunterricht wird verkürzt
Oberkirchenrat Bünker: Religionsunterricht kleiner Kirchen darf durch verkürzte Frist nicht unter Druck geraten
Oberkirchenrat Bünker: Religionsunterricht kleiner Kirchen darf durch verkürzte Frist nicht unter Druck geraten
Wien (epd Ö) – Die Frist für die Abmeldung vom Religionsunterricht wird ab dem kommenden Schuljahr von zehn auf fünf Tage verkürzt. Das sieht ein Rundschreiben des Bildungsministeriums vor. Hintergrund ist die im Schulrechtspaket II verankerte „Unterrichtsgarantie“, durch die ein möglichst frühzeitiger lehrplanmäßiger Unterricht gewährleistet werden soll.
Die Abmeldung vom Religionsunterricht kann damit nur mehr während der ersten fünf Kalendertage des Schuljahres schriftlich bei der Schulleitung erfolgen. Den Religionslehrerinnen und Religionslehrern ist innerhalb der Abmeldefrist die „Möglichkeit einzuräumen, in den für sie in Aussicht genommenen Klassen, zumindest jedoch in den 1. Klassen bzw. I. Jahrgängen sowie in den 5. Klassen der AHS Religionsunterricht zu halten, bei welchem die Schüler des betreffenden Bekenntnisses anwesend sind“.
Unter dieser Voraussetzung habe die Evangelische Kirche der Verkürzung der Frist zugestimmt. Auf keinen Fall dürfe die kürzere Frist jedoch dazu führen, „dass der Religionsunterricht kleiner Kirchen dadurch unter Druck gerät“, warnt Oberkirchenrat Dr. Michael Bünker im Gespräch mit epd Ö. „Auf keinen Fall“, so der für den Religionsunterricht zuständige Oberkirchenrat, dürfe die Verkürzung der Anmeldefrist eine bisher schon geübte Praxis verstärken: So werde oft schon im Vorjahr „durch zweifelhafte Maßnahmen wie mittels ominöser Anmeldeformulare“ versucht, die Größe der Religionsgruppe festzustellen.
ISSN 2222-2464