03.12.2014

Fortpflanzungsmedizingesetz: Entwurf „grundsätzlich positiv“

Evangelische Kirche sieht aber noch Änderungsbedarf

Die Novelle des Fortpflanzungsmedizingesetzes wird intensiv diskutiert. Im Bild: Reagenzgläser mit Pipette (Foto: NASA ICE/wikimedia).

Evangelische Kirche sieht aber noch Änderungsbedarf

Wien (epdÖ) – In den vergangenen Tagen wurde intensiv über die Novelle des Fortpflanzungsmedizingesetzes diskutiert, zahlreiche Stellungnahmen sind im Parlament eingelangt. In der Stellungnahme der Evangelischen Kirche A. und H.B. heißt es wörtlich: „Der Entwurf wird grundsätzlich positiv bewertet. Allerdings scheint nach den Voraussetzungen der Zulässigkeit von Präimplantationsdiagnostik der nach 2. 3. der Erläuterungen angestrebte und auch vom EGMR geforderte Ausgleich zwischen dem Schutz des Embryos in vitro und dem in vivo bzw. den mit einer ‚Schwangerschaft auf Probe‘ verbundenen Leiden noch nicht erreicht. Hier ist vor allem auf die im vorgesehenen § 2a Abs. 1 des Fortpflanzungsmedizingesetzes zweitgenannte Zulässigkeitsvoraussetzung von zumindest drei ärztlich nachgewiesenen Fehl- oder Totgeburten, die ‚mit hoher Wahrscheinlichkeit ihre Ursache in der genetischen Disposition des Kindes hatte(n)‘, hinzuweisen.“

ISSN 2222-2464

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