05.10.2005

Evangelische wählen

Bischof Sturm: Zeichen der demokratischen Struktur - Gemeindevertretungswahlen sind Identitätsmerkmal der Evangelischen Kirche

Bischof Sturm: Zeichen der demokratischen Struktur – Gemeindevertretungswahlen sind Identitätsmerkmal der Evangelischen Kirche

Wien (epd Ö) – Evangelische wählen. Im Oktober starten in der Evangelisch-lutherischen Kirche die Gemeindevertretungswahlen. Erstmals wählen dabei Jugendliche ab 14 Jahren mit. Insgesamt sind bei den Gemeindevertretungswahlen über 280.000 Personen in mehr als 200 Pfarrgemeinden wahlberechtigt. Alle sechs Jahre sind die Evangelischen aufgerufen, ihre Gemeindevertretungen zu wählen. Von der Gemeindeebene bis zur gesamtkirchlichen synodalen Ebene, vom einfachen Gemeindemitglied bis zum Bischof sind die gewählten Laien zusammen mit den gewählten Geistlichen für den Kurs und alle wichtigen Entscheidungen der Evangelischen Kirche verantwortlich.

Die Wahlen in die Gemeindevertretung sind ein wichtiger Teil des Selbstverständnisses der Evangelischen Kirche A.u.H.B. in Österreich. Das betonte der lutherische Bischof Mag. Herwig Sturm am Montagabend vor Journalisten in Wien. Bei dem Pressegespräch, an dem auch der Landessuperintendent der Evangelischen Kirche H.B., Mag. Wolfram Ch. Neumann, Landeskirchenkurator Leopold Kunrath und der juristische Oberkirchenrat MMag. Robert Kauer teilnahmen, sagte der Bischof: „Wir sind zwar das Volk Gottes, haben aber eine äußerst demokratische Struktur.“ In diesem Zusammenhang dankte Sturm allen Frauen und Männern, die in der nunmehr abgelaufenen sechsjährigen Funktionsperiode der Gemeindevertretungen aus ihrem Amt ausscheiden, für ihren Dienst.

Der lutherische Landeskirchenkurator Leopold Kunrath rief alle Mitglieder seiner Kirche dazu auf, an den Wahlen teilzunehmen und mit ihrer Stimme das Recht wahrzunehmen, „über die zukünftigen Leitungsgremien unserer Kirche mitzubestimmen“.

Gemeindevertretungen verantworten Haushaltsplan und Rechnungsabschluss

Im Oktober stehen zunächst die Gemeindevertretungen zur Wahl, die etwa den Haushaltsplan der Pfarrgemeinde genehmigen und ihren Rechnungsabschluss verantworten. Auch kümmert sich die Gemeindevertretung um die Personalangelegenheiten der Pfarrgemeinde. Die Gemeindevertretung wählt aus ihrer Mitte die PresbyterInnen. Das Presbyterium bestimmt gemeinsam mit dem/der PfarrerIn zum Beispiel die Gottesdienstzeiten und Gottesdienstorte und hat die „Mitverantwortung und Mitarbeit mit dem/der PfarrerIn in der Pflege und Förderung christlichen Lebens“, wie es die Kirchenverfassung formuliert. Nach den Wahlen in den Pfarrgemeinden werden dann auch die ehrenamtlichen VertreterInnen in den diözesanen Gremien (Superintendentialversammlung) bis hin zum Oberkirchenrat neu gewählt. In der Reformierten Kirche wurden die Wahlen bereits in den Vormonaten durchgeführt.

ISSN 2222-2464

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