07.08.2002

Evangelische Kirche zum Jugendgerichtshof

Bewährte Struktur beibehalten – Alternativer Standort Josefstadt

Bewährte Struktur beibehalten – Alternativer Standort Josefstadt

Wien, 7. August 2002 (epd Ö) Für die Beibehaltung der „bewährten“ Struktur des Jugendgerichtshofes hat sich die Evangelische Kirche ausgesprochen. Als Alternativlösung für die Standortfrage schlägt der Evangelische Oberkirchenrat A.u.H.B. die Verlegung des Jugendgerichtshofes nach Wien-Josefstadt vor. So könne die funktionierende Struktur beibehalten und andererseits dem Anliegen Rechnung getragen werden, die Häftlinge entsprechend der EU-Richtlinie unterzubringen und Fahrt- und Personalkosten für Transporte zu reduzieren. Einer weiteren, „dem Ansehen der Justizverwaltung nicht eben förderlichen Auseinandersetzung wäre damit a limine der Boden entzogen“, heißt es in einer Stellungnahme der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche A.u.H.B. zum Entwurf des Bundesgesetzes, mit dem das Jugendgerichtsgesetz 1988 geändert werden soll.

Ausdrücklich gewürdigt wird in der Stellungnahme die anerkannte Arbeit des Jugendgerichtshofes. Besondere Anerkennung verdiene in diesem Zusammenhang die Tätigkeit, der Einsatz und das Engagement des Präsidenten des Jugendgerichtshofes, Dr. Udo Jesionek, so der Oberkirchenrat. In den Jahresberichten der Anstaltsseelsorger und -seelsorgerinnen, die in der Justizanstalt beim Jugendgerichtshof in Wien 3, Rüdengasse, tätig sind, werde durchgängig das Bemühen aller hervorgehoben, den dort angehaltenen Jugendlichen Hilfen für ihr weiteres Leben in der Gesellschaft zu vermitteln. Richterinnen und Richter, Justizwachebeamte, SozialarbeiterInnen und LehrerInnen bemühten sich in enger Kooperation um Lösungen, die den betroffenen jungen Menschen und nicht den „Fall“ im Auge haben, berichtet die evangelische Kirchenleitung. Gleichzeitig spricht sie auch im Namen der in der Justizanstalt Rüdengasse eingesetzten Seelsorgerinnen und Seelsorger allen ihren Dank und ihre Anerkennung aus, die sich dort bisher um jugendliche Straftäter bemüht haben.

Die Evangelische Kirche verkenne nicht, „dass nachvollziehbare Gründe für eine räumliche Zusammenführung der Gerichte sprechen“, zumal sowohl in der Justizanstalt Josefstadt wie im Landesgericht für Strafsachen große Raumreserven ungenutzt blieben, während Hafträume in der Justizanstalt Rüdengasse nicht EU-Standards entsprechen. Nachvollziehbar sei auch, dass durch den Transport von Häftlingen Personal und Kosten gebunden werden, die anders sinnvoller eingesetzt werden könnten.

ISSN 2222-2464

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