09.12.2023

Evangelische Kirche verjüngt ihre Gremien

Verstärkte Beteiligung junger Erwachsener bei Entscheidungen

Der Vorsitzende des Rechts- und Verfassungsausschusses der Synode, Thomas Urbas, erläutert die neuen Bestimmungen, die jungen Menschen mehr Partizipation in den Entscheidungsgremien ermöglichen. (Foto: epd/Dasek)

Verstärkte Beteiligung junger Erwachsener bei Entscheidungen


Eisenstadt (epdÖ) – Künftig sollen mehr junge Menschen den Entscheidungsgremien der Evangelischen Kirche angehören. Die Generalsynode der Evangelischen Kirche A.u.H.B. in Österreich hat dazu bei ihrer Tagung in Eisenstadt am 9. Dezember eine Novelle der Kirchenverfassung beschlossen. Ziel ist eine Beteiligung junger Erwachsener, also Personen, die das 30. Lebensjahr zum Zeitpunkt ihrer Wahl noch nicht vollendet haben, auf allen Ebenen zunächst von zumindest 10 Prozent. Durch die Verjüngung der Gremien erhoffe man sich „frischen Wind und neue Ideen“, heißt es im Motivenbericht zu den Änderungen der Kirchenverfassung.

Mit der diözesanen Jugendwahlversammlung wird eine neue Zwischenebene eingezogen. Die Jugendwahlversammlung besteht aus den von den Pfarrgemeinden durch ihre Gemeindevertretung gewählten jungen Gemeindedelegierten. Ihr kommt die Aufgabe zu, aus ihren Reihen so viele Delegierte in die Superintendentialversammlung – also in das höchste Entscheidungsgremium auf diözesaner Ebene – zu wählen, dass dort zehn Prozent der stimmberechtigten Mitglieder nicht älter als 30 sind. Um Hürden für junge Erwachsene abzubauen, fällt für sie künftig in der Superintendentialversammlung und in der Synode das Erfordernis weg, einem Presbyterium anzugehören oder angehört zu haben.

Oberkirchenrätin Gerhild Herrgesell berichtete vor der Generalsynode von den positiven Erfahrungen mit der Partizipation junger Menschen bei den Gemeindevertretungswahlen in der Evangelischen Kirche. So habe etwa die burgenländische Pfarrgemeinde Gols einen 25-jährigen Kurator gewählt.

ISSN 2222-2464

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