Bischofswahl: Chalupka, Hochmeir und Sauer bisher nominiert
Diözese OÖ entscheidet über Kandidaten am 30. März
Diözese OÖ entscheidet über Kandidaten am 30. März
Fürstenfeld/Pörtschach/Salzburg/Wien (epdÖ) Nach derzeitigem Stand kandidieren für die Wahl des Bischofs der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich der frühere Diakoniedirektor Michael Chalupka, der OÖ-Senior und Pfarrer aus Wallern Andreas Hochmeir und der Kärntner Superintendent Manfred Sauer.
Nach Burgenland und Niederösterreich, deren Superintendentialversammlungen bereits vor einer Woche getagt haben, standen am Samstag, 23. März, die Nominierungen auf der Tagesordnung der Superintendentialversammlungen der Diözesen Kärnten-Osttirol, Salzburg-Tirol, Steiermark und Wien.
Bereits am Vormittag hatten die Delegierten der Kärntner Pfarrgemeinden in Pörtschach Superintendent Manfred Sauer nominiert. Die Diözese Salzburg-Tirol votierte bei der Sitzung in Salzburg ebenso wie die Diözese Steiermark, deren Delegierte in Fürstenfeld zusammenkamen, für Michael Chalupka und Andreas Hochmeir, in Wien fiel die Wahl am späten Nachmittag auf Michael Chalupka und Manfred Sauer.
Burgenland hatte am 16. März Michael Chalupka und Andreas Hochmeir genannt, der auch von der niederösterreichischen Superintendentialversammlung aufgestellt wurde.
Am kommenden Samstag, 30. März, wird die oberösterreichische Superintendentialversammlung die Reihe der Nominierungen für die Bischofswahl abschließen.
Die Wahl zum Bischof oder zur Bischöfin findet am Samstag, 4. Mai, in Wien statt und ist notwendig, da der amtierende Bischof Michael Bünker Ende August in den Ruhestand tritt. Bis 31. März kann jede Superintendentialversammlung zwei KandidatInnen für die Wahl vorschlagen, die dann durch die Synode A.B. erfolgt. Wählbar zum Bischof oder zur Bischöfin der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Österreich sind akademisch ausgebildete, ordinierte geistliche Amtsträger oder Amtsträgerinnen österreichischer Staatsbürgerschaft, die das 40. Lebensjahr vollendet haben. Für die Wahl selbst ist eine Zweidrittelmehrheit der Stimmen notwendig. Gewählt wird der Bischof oder die Bischöfin auf eine Amtszeit von zwölf Jahren. Eine Wiederwahl ist möglich.
ISSN 2222-2464