28.05.2003

Diakonie kritisiert Asylgesetz-Novelle

Chalupka: Schnelleres Asylverfahren darf nicht auf Kosten von Rechtsschutz gehen

Chalupka: Schnelleres Asylverfahren darf nicht auf Kosten von Rechtsschutz gehen

Wien, 28. Mai 2003 (epd Ö) Die Aslygesetz-Novelle 2003 sei zu wenig ausgereift und daher in der vorliegenden Form abzulehnen, so der Direktor der Diakonie, Michael Chalupka, am 27. Mai in einer Stellungnahme. Zu der Gesetzesänderung, deren Begutachtungsfrist am 30. Mai ausläuft, sagte der Diakoniedirektor, eine prinzipielle Beschleunigung der Asylverfahren sei zwar erstrebenswert, der von der Regierung eingeschlagene Weg weise jedoch menschen- und völkerrechtswidrige Formulierungen auf.

„Sollte dieser Entwurf Gesetz werden, ist zu befürchten, dass viele Flüchtlinge in Österreich den ihnen gebührenden Schutz nicht mehr erhalten können“, so Chalupka.

Das derzeit noch geltende Asylgesetz sei bis auf wenige, in der Vergangenheit immer wieder kritisierte Gesetzeslücken und fehlende Höchstfristen ein durchaus brauchbares Instrument zur Durchführung fairer und rechtsstaatlicher Asylverfahren. „Die Unzulänglichkeit des existierenden Gesetzes liegt zum großen Teil im qualitativen und quantitativen Personalmangel, der durch die Novelle verschleiert werden soll“, kritisiert Chalupka. Gäbe es genügend und gut ausgebildetes Personal, könnten die steigenden Asylanträge auch ohne die fragwürdige Reform bewältigt werden.

Viel zu enger Familienbegriff

Die Kritik von Chalupka wendet sich insbesondere gegen die aufschiebende Wirkung von Berufungen, die Abschaffung der Individualprüfung im Drittlandverfahren, die geplante verfahrensfreie Zurückweisung an und bereits hinter der Grenze, die Beibehaltung des viel zu engen Familienbegriffs sowie die Einführung eines Neuerungsverbots. Andere Bestimmungen wie etwa die fehlende Möglichkeit der Familienzusammenführung von im Ausland befindlichen Familienmitgliedern subsidiär Schutzberechtigter sowie die Ausgestaltung der Rechte und Integrationsmöglichkeiten der Refoulment-geschützten Personen bezeichnete der Diakonie-Direktor als zu wenig weitreichend. Die Diakonie begrüße zwar prinzipiell schnellere Asylverfahren, dies dürfe jedoch nicht auf Kosten des Rechtsschutzes gehen.

www.diakonie.at

ISSN 2222-2464

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