24.11.2004

Asyl: Diakonie versteht Haubners „Sinneswandel“ nicht

Chalupka: Verschärfung bei Kindergeld für Flüchtlinge geht zu Lasten der Kinder

Chalupka: Verschärfung bei Kindergeld für Flüchtlinge geht zu Lasten der Kinder

Wien (epd Ö) – Auf Unverständnis stoßen die Äußerungen von FPÖ-Parteichefin Ursula Haubner zur Familienbeihilfe für Flüchtlinge. Diakonie-Direktor Michael Chalupka versteht den „Sinneswandel der Frau Haubner überhaupt nicht“. Gerade Haubner habe sich als sozial engagierte Familienpolitikerin hervorgetan, und nun sei sie für Verschärfungen, die letztendlich zu Lasten der Kinder gehen würden, ärgerte sich Chalupka. Die bereits abgeschaffte rückwirkende Bezahlung der Familienbeihilfe für anerkannte Flüchtlinge sei genauso unverständlich.

Kindergeld können nur österreichische Staatsbürger, Staatenlose mit ausschließlichem Wohnsitz im Bundesgebiet und Flüchtlinge beziehen, allerdings – laut Chalupka – erst nach sechs Monaten Aufenthalt auf Bundesgebiet. Der Diakonie-Chef betonte, dass es eine „große Hürde“ für Asylwerber sei, überhaupt Arbeit zu finden. Arbeiten zu können, eine Familienbeihilfe beziehen zu können, sei sehr wichtig für die Integration von Flüchtlingen.

Christoph Riedl, Leiter des Evangelischen Flüchtlingsdienstes der Diakonie, wertet die Aussage Haubners als „reine Schikane“, da die Familienbeihilfe für anerkannte Flüchtlinge und für Asylwerber „doch nicht ins Gewicht fallen kann“. Er gibt zu bedenken, dass Flüchtlingsbetreuer seit Monaten keine Arbeitsplätze für Asylwerber mehr vermitteln konnten: „Das ist de facto unmöglich.“ So könne es auch kaum zu „Gefälligkeitsanstellungen“ von schwangeren Frauen kommen – wie Haubner behauptet hatte.

Haubner hatte sich bei einer Pressekonferenz am Dienstag zufrieden über die Abschaffung der rückwirkenden Auszahlung der Familienbeihilfe für anerkannte Flüchtlinge geäußert. Änderungen will sie aber auch noch beim Anspruch von Flüchtlingen auf das Kindergeld: es komme immer wieder zu „Gefälligkeitsanstellungen“ von schwangeren Frauen, nur damit diese dann Kindergeld beziehen könnten. Das sei „sachlich in keiner Weise gerechtfertigt“, betonte die Sozialstaatssekretärin.

ISSN 2222-2464

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