02.02.2023

Armutskonferenz fordert Verbesserungen bei Sozialhilfe

Diakonie-Armutsexperte Martin Schenk: „Grundrechte statt Almosen“

Die Armutskonferenz schlägt insbesondere im Bereich des Wohnbedarfs konkrete Reformen der Sozialhilfe vor. (Foto: pixabay/Martin Harry)

Diakonie-Armutsexperte Martin Schenk: „Grundrechte statt Almosen“

Wien (epdÖ) – Die Armutskonferenz hat am Mittwoch, 1. Februar, auf Lücken in der neuen Sozialhilfe hingewiesen. Ziel eines modernen sozialen Netzes sollte sein, „dass es Grundrechte statt Almosen“ gibt, erklärte Armutsexperte Martin Schenk von der Diakonie Österreich bei einer Pressekonferenz in Wien. Die Sozialhilfe versage in der Krise, lautete die zentrale Botschaft. In insgesamt 19 Punkten werden Reformen vorgeschlagen, allen voran im Bereich des Wohnbedarfs.

Das neue Sozialhilfegesetz, welches bereits von sieben der neun Bundesländern umgesetzt worden sei (nur in Wien und Tirol gilt noch die alte Mindestsicherung), führe zu einer Ausbreitung der Not. „Wer von der Teuerung spricht, darf jedenfalls zur schlechten Sozialhilfe nicht schweigen“, sagte Schenk.

Insbesondere die Wohnkosten seien ein Problem, unterstrichen die Teilnehmer*innen der Pressekonferenz. Norbert Krammer vom „VertretungsNetz“ führte aus, dass die Höchstsätze zur Abdeckung des Wohnbedarfs „viel zu niedrig“ bemessen seien. Der Wohnanteil für alleinstehende Menschen betrage etwa in Salzburg 660 Euro – für eine kleine Wohnung zahle man aber im österreichweiten Durchschnitt bereits 588 Miete pro Monat inkl. Betriebskosten. Hier sind allerdings die Kosten für Heizung, Strom und Hausrat noch nicht miteingerechnet. „Man merkt schnell, das geht sich nicht aus.“ Die Folge sei, dass die Betroffenen auch Mittel zur Deckung der Wohnkosten verwenden müssen, die eigentlich zur Bestreitung des allgemeinen Lebensunterhalts gedacht sind.

Die erste der 19 Forderungen (abrufbar unter go.apa.at/Z6jfGmxh) der Armutskonferenz betrifft demnach den Wohnbereich: Es müsse – unter Einrechnung einer eventuellen Wohnbeihilfe – zu einer Übernahme der „tatsächlichen, ortsüblichen Wohnkosten“ kommen. „Die Übernahme von Anmietungs- und Ausstattungskosten sind wesentliche Grundlagen zur Armutsbekämpfung“, heißt es in dem Positionspapier. Auch Energiekosten müssten dem Wohnbedarf zugerechnet und abgedeckt werden.

Gefordert wird u.a. auch eine „tatsächliche Deckung des Lebensunterhalts“. Es müssten die Mindeststandards angehoben werden, orientiert an der Armutsgefährdungsschwelle, auch brauche es eine jährliche Valorisierung dieser Mindeststandards. Bei den Kindern herrsche ebenfalls Handlungsbedarf: Die Mindeststandards müssten erhöht und einheitlich gewährt werden – egal in welcher familiären Konstellation. Die Höhe der Leistung dürfe nicht davon abhängen, wie viele Geschwister ein Kind hat, so die Armutskonferenz.

Zudem wies die Armutskonferenz auf Probleme für Behinderte hin: Menschen mit Behinderungen, die nicht selbsterhaltungsfähig sind, werde die Sozialhilfe verwehrt, wenn diese bei ihren Eltern leben, betonte Schenk. Eine Forderung betrifft daher auch die Sicherung des Lebensbedarfs von Menschen mit Beeinträchtigungen „außerhalb des jetzigen Sozialhilfe-Regimes“.

ISSN 2222-2464

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Schlagworte

Armut | Schenk | Armutskonferenz

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