VEPPÖ: Finanzielle Absicherung muss verlässlich sein
Hauptversammlung verabschiedet Bindungsbeschluss für anstehende Kollektivvertragsverhandlungen
Hauptversammlung verabschiedet Bindungsbeschluss für anstehende Kollektivvertragsverhandlungen
Keutschach (epdÖ) – Einen Bindungsbeschluss für die anstehenden Kollektivvertragsverhandlungen im Herbst hat die Hauptversammlung des Vereins Evangelischer Pfarrerinnen und Pfarrer in Österreich (VEPPÖ) am 30. August in Keutschach/Kärnten beschlossen. In dem Beschluss heißt es unter anderem, dass zumindest die errechnete Teuerungsrate der Monate September 2021 bis August 2022 abgegolten werden müsste. Stefan Schumann, Obmann des VEPPÖ, hatte in seiner Rede zuvor betont, dass auch Pfarrerinnen und Pfarrer die steigenden Rechnungen für Energiekosten, den täglichen Einkauf oder auch die Kosten für die Familie „stemmen“ müssten.
Die Entscheidung, in den kirchlichen Dienst zu treten, sei in den meisten Fällen eine lebenslange. „Das bedeutet dann aber auch, dass ich mich auf diese Arbeitgeberin verlassen können muss. Einerseits in der Ausformung eines lebbaren Berufsbildes und andererseits eben in der finanziellen Absicherung.“
Die Gehaltsverhandlungen seien dem besonderen Umstand geschuldet, „dass wir Kollektivvertragspartner sind und so gemeinsam die Verantwortung dafür tragen, dass die Gehälter im notwendigen Ausmaß – dies meint immer zumindest in Höhe der Teuerung – zu steigen haben“. Im Gegensatz zu anderen Ländern müsse es in Österreich notwendigerweise Gehaltsverhandlungen nach dem Kollektivvertragsrecht mit allen Konsequenzen geben, denn, wie Schumann betont, seien Pfarrer*innen weder beamtenrechtlich abgesichert (wie in Deutschland etwa) noch könnten sie darauf vertrauen, am wirtschaftlichen Aufschwung gesellschaftlich automatisch beteiligt zu sein.
Der VEPPÖ ist ein Zusammenschluss aller Theologinnen und Theologen zur Pflege geschwisterlicher Gemeinschaft, Förderung der wissenschaftlichen und praktischen Berufsaus- und Fortbildung, Beratung kirchlicher Fragen und Mitarbeit am Bau der Evangelischen Kirchen A.B., H.B. sowie A.u.H.B. Er setzt sich u.a. ein für die Wahrung der Ehre und der Rechte des geistlichen Standes und Vertretung seiner Interessen in dienstrechtlichen Fragen für seine Mitglieder sowie für die Wahrung der wirtschaftlichen Belange des geistlichen Standes. So befasst er sich auch mit Abschluss bzw. Änderung von Kollektivverträgen und ähnlichen Vereinbarungen mit den Evangelischen Kirchen in Österreich.
Weitere Informationen zum VEPPÖ finden Sie auf dessen Homepage: veppoe.evang.at
ISSN 2222-2464